Urheberschutz für eine Website, ist dies in den Niederlanden möglich?
Ein häufige Quelle des Ärgers bei Unternehmern: Eine neue Website mit hohem Zeit- und finanziellen Aufwand und anschließend bekümmert mitansehen müssen, wie die Konkurrenz von dieser Investition profitiert oder dieser sogar schadet. So kam es zu einem Konflikt zwischen zwei Konkurrenten in den Niederlanden über (unter anderem ) ihre Webseiten und Logos und den „ähnlichen Gesamteindruck“, der sich daraus ergab. Der Richter musste beurteilen, inwiefern hier die Urheberrechte am Website-Entwurf, am Logo und an den spezifischen Texten der Website verletzt wurden. Rechtsanwalt Hidde Reitsma äußert sich zu dieser Sache.
Verletzung der Rechte am Entwurf, Logo und an den Texten
Klägerin in dieser Sache ist Nu Theorie B.V., eine Gesellschaft die sich unter anderem mit Kursen, mit denen die theoretische Prüfung für den Führerschein in 1 Tag absolviert werden kann, befasst. Die
Beklagter
Die Partei, die in einer Rechtssache zum Erscheinen vor Gericht vorgeladen wird, wird als der Beklagte bezeichnet. Im Gegensatz dazu steht der Kläger, das ist die Partei, die die Rechtssache...
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Beklagte ist Turbo Theorie B.V., eine Fahrschule, die solche Kurse ebenfalls anbietet. Nu Theorie hat Turbo Theorie über ihren Anwalt gerichtlich belangt, weil letztere unter anderem den Entwurf der Website und das Logo sowie spezifische Websitetexte kopiert habe. Nu Theorie bringt vor, sie habe Urheberrechte an all diesen Sachen und diese seien durch Turbo Theorie verletzt worden.
Prüfung des urheberrechtlichen Schutzes
Urheberrechtsschutz setzt in den Niederlanden voraus, dass die betreffende Arbeit einen ganz eigenen, ursprünglichen Charakter hat und vom persönlichen Stempel des Herstellers geprägt wird. Die Arbeit soll ursprünglich sein, in dem Sinne, dass es sich um ein eigenes intellektuelles Produkt des Herstellers handelt, das der Persönlichkeit des Herstellers entspricht und in dem diese Persönlichkeit auch durch die freien kreativen Wahlen des Hersteller beim Entwurf des Produkts zum Ausdruck kommt.
Urheberrechte am Website-Entwurf?
Der Richter überprüft zunächst, inwiefern der Website-Entwurf von Nu Theorie überhaupt für Urheberrechtsschutz in Betracht kommt. Das Gericht stellt fest, dass insbesondere die Farbenauswahl Grellblau und Magenta als Zweitfarben, die Wahl eines Großformatfotos oben in der Homepage (als „Banner“), das Jugendliche zeigt, die vor sonnigem, blauem Himmel in die Luft springen, die Wahl der vertikalen Position der diversen Themen auf der Homepage, die Einrückung eines Wahlmenüs für Datum und Ort im vorgenannten Großformatfoto sowie die drei nebeneinander positionierten Fenster für Reviews auf diversen sozialen Medien, insgesamt den Website-Entwurf zu einem eigenen, intellektuellen Produkt machen. Dies bedeutet, dass Nu Theorie urheberrechtlichen Schutz am Website-Entwurf geltend machen kann.
Gesamteindruck der Websites identisch
Der Richter urteilt anschließend, dass die Website von Turbo Theorie denselben Gesamteindruck wie die Website von Nu Theorie erweckt, da in dieser Website dieselbe Kombination typischer Merkmale benutzt wird. Besonders auffallend ist, dass man sich auch hier für ein Banner mit Großformatfoto oben in der Website mit hochspringenden, Sonnenbrille tragenden Jugendlichen vor blauem Himmel (ebenfalls mit Campingbus im Hintergrund) entschieden hat, in Kombination mit anderen ursprünglichen Merkmalen der Website von Nu Theorie, beispielsweise den Zweitfarben Grellblau und Magenta, dem Logo links oben auf der Homepage und dem identischen Item „Wie verläuft der Kurstag“. Turbo Theorie verletzt durch diesen identischen Gesamteindruck die Urheberrechte am Website-Entwurf, so das Gericht.
Texte in den Niederlanden nicht urheberrechtlich geschützt
Das Gericht stellt zudem einen Vergleich der Logos an, urteilt jedoch, dass trotz derselben Farben und Farbenverteilung hier ein anderer Gesamteindruck vorliegt, da andere Wörter im Logo und andere Gestaltungsaspekte benutzt wurden. Was die Websitetexte betrifft, so urteilt das Gericht, dass diese einzig basale Informationen zu den Kursen und der Arbeitsweise enthalten und somit nicht urheberrechtlich geschützt sind. Der Standpunkt von Nu Theorie, Turbo Theorie habe auch die Urheberrechte am Logo und an den spezifischen Websiteteksten von Nu Theorie verletzt, hält somit nicht stand.
Einstellung der Nutzung des Website-Entwurfs und Richtigstellung
Aufgrund der Verletzung des Urheberrechts durch den Website-Entwurf hat das Gericht Turbo Theorie in seinem Urteil angeordnet, die Nutzung des betreffenden Website-Entwurfs einzustellen und diesen Entwurf auch künftig nicht mehr zu nutzen. Und zwar unter Androhung eines Zwangsgeldes von 5.000,– EUR täglich, so dieser
Anordnung
Ein Amtsprotokoll ist ein Protokoll über die Amtshandlung eines Gerichtsvollziehers über eine Beschlagnahme, die Feststellung bestimmter Wahrnehmungen oder die Zustellung einer Vorladung oder eines sonstigen...
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Anordnung nicht Folge geleistet wird, mit einem Höchstbetrag von 50.000,- EUR. Das Gericht erachtet zudem die geforderte Richtigstellung für angebracht, dies um den Schaden, der sich für Nu Theorie aus der Verletzung der Urheberrechte am Website-Entwurf ergeben hat, einzuschränken/zu ersetzen und gibt diesem Antrag von Nu Theorie deshalb ebenfalls statt. Die Richtigstellung muss Turbo Theorie zwei Wochen lang auf der Hauptsite ihrer Website und auf ihrer Facebookseite veröffentlichen.