1. Die AMS Advocaten N.V. („AMS“) ist eine Aktiengesellschaft nach niederländischem Recht. AMS ist im Handelsregister der Handelskammer Amsterdam unter der Nummer 53039734 eingetragen.
  2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle Leistungen, die AMS und mit ihr verbundene Rechtsanwälte im Auftrag Dritter erbringen, darin inbegriffen Folgeaufträge.
  3. Bei Aufträgen, die AMS für ihre Mandanten ausführt, gilt ausschließlich AMS als Auftragnehmer; dies gilt auch dann, wenn ein bestimmter mit AMS verbundener Rechtsanwalt einen bestimmten Auftrag ausführt. Sowohl Rechtsanwälte, die unmittelbar oder mittelbar Anteile an AMS halten, als auch Rechtsanwälte, die bei AMS angestellt sind, handeln ausschließlich im Namen von AMS. Artikel 7:404 BW [Bürgerliches Gesetzbuch der Niederlande] und 7:407 Absatz 2 BW finden auf die Dienstleistungserbringung von AMS ausdrücklich keine Anwendung.
  4. Jede Haftung von AMS und mit ihr verbundenen Rechtsanwälten und Mitarbeitern ist auf den Betrag beschränkt, den der Versicherer von AMS im betreffenden Fall auszahlt, zuzüglich der Selbstbeteiligung, die gemäß den Versicherungsbedingungen von AMS und mit ihr verbundenen Rechtsanwälten und Mitarbeitern zu tragen ist. Auch dann, wenn der Versicherer von AMS aus irgendeinem Grund keine Zahlung leisten sollte, ist die Haftung von AMS und mit ihr verbundenen Rechtsanwälten und Mitarbeitern auf das in der betreffenden Sache in Rechnung gestellte Honorar, maximal jedoch EUR 25.000,–, beschränkt.
  5. Unbeschadet der Regelung in Art. 6:89 BW verjährt jede Forderung gegen AMS und/oder mit ihr verbundene Mitarbeiter in jedem Fall zwölf Monate, nachdem das Ereignis, das den Schaden verursacht hat, entdeckt wurde oder vernünftigerweise hätte entdeckt werden müssen.
  6. AMS ist berechtigt, in die Ausführung von Aufträgen Dritte einzubinden, wenn AMS dies für notwendig erachtet. AMS und mit ihr verbundene Rechtsanwälte und Mitarbeiter haften nicht für Versäumnisse dieser Dritten.
  7. Abgesehen von Forderungen, die auf Absicht oder grober Schuld von AMS beruhen, hält der Auftraggeber AMS und mit ihr verbundene Rechtsanwälte und Mitarbeiter schadlos in Bezug auf alle Forderungen, die mit dem Auftrag zusammenhängen.
  8. Wenn nicht anders vereinbart, wird das Honorar von AMS auf Basis eines durch AMS festgelegten Stundensatzes berechnet, zuzüglich Umsatzsteuer und eines angemessenen Aufschlags für Bürokosten. AMS ist berechtigt, ihre Stundensätze und den Aufschlag für Bürokosten regelmäßig anzupassen. Eine Anpassung ist auch bei laufenden Aufträgen mit Verbrauchern möglich, sofern der zu Grunde liegende Vertrag drei Monate vor der Anpassung mit AMS geschlossen wurde.
  9. AMS stellt dem Auftraggeber das geschuldete Honorar und die aufgewendeten Kosten, die nicht in ihren Tarifen enthalten sind (wie etwa Gerichtsgebühren, Reise-, Gerichtsvollzieher-, Kurier-, Versand-, Dolmetscher- und Übersetzerkosten), grundsätzlich monatlich in Rechnung.
  10. Wenn AMS mit dem Auftraggeber die Zahlung eines Vorschusses vereinbart hat, ist AMS berechtigt, diesen Vorschuss mit der Endabrechnung zu verrechnen.
  11. AMS hat ein Konto für die Geldmittel von anderen Derdengeldenrekening (der Anderkonto), der verhaftet wurde von der Stichting Beheer Derdengelden AMS Advocaten (die Stiftung). Diese Bedingungen werden auch zugunsten der Stiftung im Hinblick auf die Verwaltung von Drittmitteln vereinbart. Die Verwaltung von Drittmitteln erfolgt auf Kosten und Risiko des Auftraggebers: In diesem Zusammenhang sind AMS und die Stiftung unter anderem berechtigt, (1) allfällige negative Zinsen auf die verwalteten Gelder sowie Bank- und Transaktionskosten vollumfänglich zu Lasten des Mandanten und zu Lasten der Verwaltung von der Anderkonto zu verrechnen, (2) eine Verwaltungsgebühr auf der Grundlage der zwischen der Stiftung und dem AMS geltenden Vereinbarung zu erheben, (3) zur Verrechnung von Geldern Dritter, die dem Mandanten zur Verfügung stehen, mit einer Rechnung der AMS, deren Zahlungsfrist abgelaufen ist, es sei denn, die Rechnung wird innerhalb einer angemessenen Frist (in jedem Fall aber innerhalb der Ablauffrist) bestritten. Weder AMS und seine Rechtsanwälte und Mitarbeiter noch die Stiftung sind verpflichtet, verwaltete Gelder mit Zinsen auszuweisen.
  12. Die Zahlungsfrist beträgt vierzehn Tage. Wenn der Auftraggeber die Rechnungen nicht innerhalb dieser Frist bezahlt, ist AMS berechtigt, die Erbringung ihrer Leistungen mit sofortiger Wirkung auszusetzen, ohne verpflichtet zu sein, etwaige dadurch entstehende Schäden zu ersetzen.
  13. Wenn der Auftraggeber es unterlässt, innerhalb von zwei Monaten nach dem Rechnungsdatum schriftlich die Höhe des in Rechnung gestellten Honorars oder jedenfalls die Höhe der Rechnung im Allgemeinen zu beanstanden, gilt die Rechnung unwiderruflich als korrekt.
  14. Wenn ein Auftraggeber, der in Ausübung eines Berufs oder Betriebs handelt, die Rechnungen nicht rechtzeitig bezahlt, schuldet er ab dem Fälligkeitsdatum die gesetzlichen Handelszinsen und ist AMS berechtigt, außergerichtliche Inkassokosten in Rechnung zu stellen, die auf 15 % der Hauptsumme beziffert werden.
  15. AMS ist berechtigt, Aktenunderlagen nur in Form einer digitalen Kopie oder eines Scans aufzubewahren und gescannte Aktenunterlagen zu vernichten. AMS ist berechtigt, die Akten nach Ablauf von fünf Jahren, nachdem die Sache geschlossen wurde, ohne weitere Ankündigung zu vernichten. Wenn dem Auftraggeber ein an AMS geliefertes Dokument in seiner ursprünglichen Form behalten möchte, muss er dies zum Zeitpunkt der Lieferung schriftlich angeben. Das fragliche Dokument muss unverzüglich, spätestens jedoch drei Monate nach Abschluss der Akte bei AMS angefordert werden.
  16. Gemäß den geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten ist eine berufliche Verwendung und Verarbeitung von Daten des Auftraggebers im Rahmen der Ausführung des Auftrags (der Aufträge) ohne Mitteilung zulässig. Daneben werden diese Daten bei neuen Sachen zum Zwecke der Prüfung, ob eine Interessenkollision (im Verhältnis zum Auftraggeber) besteht, verwendet. Die Datenschutzerklärung von AMS ist auf folgender Website veröffentlicht: /datenschutzerklarung/
  17. Auf die Rechtsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und AMS findet das niederländische Recht Anwendung.
  18. Auf alle zwischen AMS als Auftragnehmer und Dritten geschlossenen Verträge findet ferner die Kanzleibeschwerderegelung von AMS Anwendung. Diese Kanzleibeschwerderegelung wird auf Wunsch kostenlos zugeschickt und ist auf folgender Website veröffentlicht: /algemene- voorwaarden/kwaliteitsbeheer-en-klachtenregeling/
  19. Führt eine etwaige interne Beschwerdebearbeitung nicht zu einer Lösung, werden alle Streitigkeiten, die sich auf die Dienstleistungserbringung von AMS beziehen, darin inbegriffen rechnungsbezogene Meinungsverschiedenheiten, anhand der Regelungen des Vermittlungsausschusses für die Rechtsanwaltschaft (Reglement Geschillencommissie Advocatuur) entschieden; davon unberührt bleibt die Befugnis von AMS, die Streitigkeit bei einem Gericht anhängig zu machen, wenn der Auftraggeber eine etwaige rechnungsbezogene Streitigkeit nicht innerhalb von vierzehn Tagen, nachdem er zur Zahlung ermahnt worden ist, beim Vermittlungsausschuss anhängig gemacht hat. Wenn der Auftraggeber ein Verbraucher ist, entscheidet der Vermittlungsausschuss im Wege einer verbindlichen Empfehlung, es sei denn, der Auftraggeber, der ein Verbraucher ist, ruft innerhalb eines Monats nach Bearbeitung der Beschwerde das Gericht an. Wenn der Auftraggeber, der ein Verbraucher ist, nicht im Einklang mit den vorstehenden Regelungen den noch offenen Betrag beim Vermittlungsausschuss hinterlegt, wird ein Schiedsverfahren durchgeführt. Streitigkeiten mit gewerblichen Auftraggebern werden im Wege eines Schiedsverfahrens entschieden. Die Regelungen des Vermittlungsausschusses für die Rechtsanwaltschaft werden auf Wunsch zugeschickt.
  20. Für den Fall, dass eine Streitigkeit gerichtlich entschieden werden soll, ist das in Amsterdam zuständige Gericht anzurufen, es sei denn, der Auftraggeber, der ein Verbraucher ist, legt dagegen innerhalb eines Monats, nachdem sich AMS auf diese Klausel berufen hat, Widerspruch ein.
  21. Bei Unterschieden zwischen der niederländischen Fassung und übersetzten Fassungen dieser Geschäftsbedingungen ist die niederländische Fassung ausschlaggebend.

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