Beklagter
Die Partei, die in einer Rechtssache zum Erscheinen vor Gericht vorgeladen wird und deren Verurteilung zur Leistung oder Vollstreckung mit dem Gerichtsverfahren angestrebt wird, wird als der Beklagte bezeichnet.
Auf der Gegenseite steht der
Kläger
Die Partei, die in einer Rechtssache zum Erscheinen vor Gericht vorgeladen wird, wird als der Beklagte bezeichnet. Im Gegensatz dazu steht der Kläger, das ist die Partei, die die Rechtssache eingeleitet hat...
» Meer over kläger
Kläger. Der Kläger ist die Partei im Verfahren, die die Rechtssache eingeleitet hat und dem Beklagten eine
Vorladung
Eine Vorladung ist ein Amtsprotokoll, worin der Beklagte aufgefordert wird, an einem bestimmten Datum in einem Verfahren zu erscheinen und die in der Vorladung enthaltene Klage zu beantworten. Eine Vorladung in einem Zivilverfahren...
» Meer over vorladung
Vorladung durch einen Gerichtsvollzieher zustellen lässt. Dem Beklagten wird anschließend die Gelegenheit gegeben, auf die Forderung(en) des Klägers zu reagieren, die in der Vorladung stehen. Nach dem Austausch der Schriftsätze findet die mündliche Verhandlung statt.