Abtretung (Übergabe)
In der Praxis ist ein Verfahren zur Übergabe der gepachteten Räumlichkeiten zu Beginn und am Ende des Pachtvertrags entwickelt worden. Der Verpächter und der Pächter inspizieren und inventarisieren die gepachteten Räumlichkeiten und zeichnen ihre Befunde über den Wartungszustand, Mängel und die Einrichtungen in einem Dokument auf, das normalerweise als Completion Report, Inspection Report, Survey Report oder Beschreibung bezeichnet wird. Derartige Übergabeverfahren haben mehrere Zwecke. Dabei ist nicht nur festzuhalten, ob der Verpächter die gepachteten Räumlichkeiten zu Beginn des Pachtvertrags mangelfrei übergibt, sondern auch, ob der Pächter die gepachteten Räumlichkeiten am Ende des Pachtvertrags ohne Mängel übergibt.
Die Erstkontrolle und die Endabnahme
Zu Beginn der Pacht wird normalerweise eine einmalige gemeinsame Inspektion vorgenommen. Häufig ist auch der vorhergehende Pächter bei dieser Inspektion zugegen. Bei der Auflösung des Pachtvertrags gibt es häufig zwei Inspektionen: eine Erstkontrolle und eine Endabnahme.
Ein Fachanwalt für Mietrecht in den Niederlanden
In diesen Fällen ist es für den Pächter wie auch den Verpächter wichtig, dass die verfahrenstechnischen Auflagen gemäß den Rechtsvorschriften, dem Pachtvertrag und der gängigen Rechtsprechung eingehalten werden, und zwar rechtzeitig und korrekt. Ein Anwalt, der sich mit dem gewerblichen Mietrecht auskennt, kann in diesen Fällen eine große Hilfe sein. Die Anwälte der Anwaltskanzlei AMS stehen Pächtern und Verpächtern zur Seite. Kontaktieren Sie gern unsere Anwaltskanzlei, wenn Sie ein kostenloses, unverbindliches Vorgespräch wünschen.