Ein Beklagter in einem Verfahren ist berechtigt, eine Gegenforderung gegenüber der anderen Verfahrenspartei im Rahmen der Widerklage geltend zu machen. Die Widerklage muss bei der Klagebeantwortung im Hauptverfahren eingebracht werden.
Mit dem Urteil wird sowohl über die erste Klage als auch über die Widerklage entschieden.