Unter einem Hauptverfahren ist ein gerichtliches Verfahren zu verstehen, in dem ein Rechtsstreit endgültig entschieden wird: die Entscheidung in einem Hauptverfahren entfaltet die Rechtskraft zwischen den Parteien, wenn es keine Rechtsmittel (Berufung oder Revision) mehr gibt.
Dieses steht im Gegensatz zu einem Verfahren über eine einstweilige Verfügung, in dem eine Entscheidung nie rechtskräftig wird.