Niederländischer Arbeitgeber fordert enorm hohe Geldstrafen wegen Verletzung eines Wettbewerbsverbots

In diesem Rechtsfall wechselten zwei Arbeitnehmer in den Niederlanden ihre Stellung. Der neue Arbeitgeber war ein früheres Schwesterunternehmen des früheren Arbeitgebers dieser beiden Arbeitnehmer. Der frühere Arbeitgeber behauptete – etwa ein Jahr später– dass sie dadurch das Wettbewerbsverbot verletzt hätten und forderte pro Person etwa EUR 350.000. Die früheren Arbeitnehmer machten geltend, dass keine „konkurrierenden Tätigkeiten“ vorlagen. Der niederländische Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Sander Schouten erörtert das Urteil des Gerichtshofs.

Arbeitnehmer haben das Wettbewerbsverbot unterzeichnet

Zwei „Senior“ Projektleiter arbeiteten bei dem niederländischen Unternehmen FMT Beheer BV (FMT), einem Unternehmen, dass leer stehende Immobilien verwaltet und umgestaltet. In den Arbeitsverträgen der Projektleiter gab es ein Wettbewerbsverbot. Darin steht, dass sie für Unternehmen, die mit den Tätigkeiten von FMT direkt konkurrieren, in keiner Weise (in)direkte Tätigkeiten erbringen dürfen. Die festgelegte Geldstrafe beträgt € 5.000,- pro Verstoß und € 1.000,- pro Tag, solange der Verstoß andauert.

Ein Jahr danach forderte der frühere Arbeitgeber mehrere Hundertausend Euro

Beide Arbeitnehmer kündigten und traten (im Mai bzw. Juni 2013) bei der niederländischen Doc-Work BV den Dienst an, einem früheren Schwesterunternehmen von FMT, dessen Gegenstand die kommerzielle Vermietung von Immobilien war. FMT schickte beiden Personen am 1. August 2014 einen Brief mit der Mitteilung zu, dass sie gegen das Wettbewerbsverbot verstoßen hätten, indem sie bei Doc-work zu arbeiten begannen. FMT forderte Geldstrafen von € 364.000,- bzw. € 339.000,-. Der niederländische Richter erster Instanz wies die Forderung ab, weil in Bezug auf die Tätigkeiten von FMT keine direkte Konkurrenz durch Doc-work vorlag. FMT ging in Berufung Im Niederländische Zivilverfahrensrecht gibt es den Grundsatz, dass die Prüfung in zwei Instanzen stattfindet: jedermann hat das Recht, eine erneute Behandlung eines Gerichtsstreits durch ein höheres Gericht zu beantragen.
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Berufung
vor dem Gerichtshof.

Konkurrierte Doc-work unmittelbar mit FMT?

Zur Beantwortung dieser Frage ist es von Bedeutung, ob beide Unternehmen auf demselben Markt gleichwertige Produkte oder Dienstleistungen anbieten. Die Rechtsanwälte der Arbeitnehmer machten geltend, dass FMT Immobilien verwaltet und umgestaltet und dass Doc-work die kommerzielle Vermietung von Immobilien betreibt. FMT behauptete, dass sie auch die kommerzielle Vermietung von Immobilien betreibt und somit konkurriert. Der Richter kam zur Schlussfolgerung, dass die strenge Trennung, die zur Zeit des Bestehens von Doc-work als Schwesterunternehmen von FMT gegeben war, nun nicht mehr bestand. Die Tätigkeiten sind daher (teilweise) konkurrierend.

Haben die Arbeitnehmer das Wettbewerbsverbot verletzt?

Konnten die Arbeitnehmer wissen oder voraussehen, dass sich FMT auch mit der kommerziellen Vermietung befassen würde? FMT wies anhand verschiedener Beispiele nach, dass sie bereits während des Dienstverhältnisses der zwei Arbeitnehmer in der kommerziellen Vermietung tätig war. Abgesehen von der Vorhersehbarkeit hätten dies beide Arbeitnehmer also wissen können. Sie haben daher beide das Wettbewerbsverbot verletzt.

Richter mäßigt Geldstrafe der Arbeitnehmer trotz Verstoß

Die niederländischen Rechtsanwälte der früheren Arbeitnehmer von FMT beantragen die Mäßigung der enorm hohen Geldstrafe. Der Richter meinte, dass er diese nur mäßigen könne, wenn es die Billigkeit erforderte. Weil die Geldstrafen sehr hoch waren, die Tätigkeiten nur teilweise konkurrierten, die Arbeitnehmer sich des Verstoßes nicht bewusst waren, und FMT mindestens acht Monate (nachdem sie wusste, dass das Klausel verletzt wurde) mit der Beschuldigung gewartet hatte und nicht erwiesen wurde, dass FMT ein Schaden entstanden war, mäßigte der niederländische Richter die Geldstrafe auf € 15.000,- pro Person.

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