Berufung

Das niederländische Zivilverfahren bietet die Möglichkeit, gegen ein erstinstanzliches Urteil vorzugehen, ähnlich wie es auch im deutschen Zivilverfahren der Fall ist.

Im Rahmen der Berufung wird geltend gemacht, dass das vorhergehende Urteil den Betroffenen in seinen Rechten verletzt. Das Berufungsgericht prüft nach umfangreicher Zulässigkeitsprüfung, ob das Gericht in erster Instanz eine Rechtsverletzung begangen hat. Dabei erfolgt nicht eine materielle Rechtsprüfung, wie sie das Gericht in erster Instanz vornimmt. 

Die Berufung ist von der Revision zu unterscheiden.

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