Die Lizenzvereinbarung
Die Lizenzvereinbarung in den Niederlanden
Lizenzvereinbarungen sind nach dem niederländischen Gesetz nicht geregelt. In einer Lizenzvereinbarung vereinbaren zwei Parteien, dass der Franchisenehmer unter gewissen sehr strikten Bedingungen die Marken, Namen und Konzepte der anderen Partei – des Franchisegebers – verwenden kann. Dabei muss der Franchisenehmer häufig auch die Produkte des Franchisegebers verwenden. Normalerweise zahlt dabei der Franchisenehmer eine feste Gebühr oder einen Prozentanteil seines Geschäftsumsatzes an den Franchisegeber. Lizenzvereinbarungen gibt es in vielen verschiedenen Formaten.
Fristen, Verlängerung und Auflösung der Lizenzvereinbarung
In der Praxis hat eine Lizenzvereinbarung häufig eine Laufzeit von fünf Jahren, mit einer Option für weitere fünf Jahre. Sofern nicht in der Lizenzvereinbarung anders vereinbart, kann die Lizenzvereinbarung am Ende dieser Laufzeit aufgelöst werden. Wenn die Lizenzvereinbarung keine Vereinbarung bezüglich der Kündigungsfrist für die Auflösung enthält, muss eine angemessene Frist eingehalten werden. Was als eine angemessene Frist gilt, ist im Einzelfall zu entscheiden und hängt beispielsweise von der Laufzeit der Vereinbarung ab.
Die niederländische Anwaltskanzlei AMS
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