Im Rahmen des Prozesses haben sich Beklagter und Kläger zu legitimieren, um einen Nachweis darüber zu erbringen, dass sie zur Prozessführung berechtigt sind und als Prozesspartei im Verfahren zugelassen werden können.
Die Prozesslegitimation kann durch die Vorlage einer Prozessvollmacht oder dem Nachweis eines Vertretungsverhältnisses erfolgen.