Das UBO-Register
Am 7. Juli 2020 wurde bekannt, dass das UBO-Register am 27. September 2020 in Betrieb genommen wird. Dieses Register wird durch die Handelskammer geführt und soll die sogenannten UBOs (Ultimate Beneficial Owners) von juristischen Personen deutlich machen. In diesem Blog erfahren Sie mehr über den Inhalt des Gesetzes und die Folgen des Inkrafttretens für Unternehmen und Privatpersonen.
Der Gesetzentwurf
Nach einer langen Anlaufphase mit heftigen Debatten zum Inhalt des Gesetzes wurden am 7. Juli 2020 das Umsetzungsgesetz und der Inkrafttretungsbeschluss im Staatsblatt veröffentlicht. Obwohl das Gesetz also erst am 27. September 2020 in Kraft treten wird, ist ein Teil der Verpflichtungen bereits am 8. Juli wirksam geworden. So sind
Juristische Person
Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt keine allgemeine Definition der juristischen Person. Aber es wird (in Art. 3:1-3:2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) bestimmt, dass der Staat und niederrangige Behörden, sonstige behördliche...
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Juristische Personen verpflichtet, Informationen über ihre UBOs zu sammeln und zu pflegen, und
Stiftung
Sind Sie neugierig über die Bedeutung der Stiftung? AMS Advocaten erklärt es.
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Stiftungen müssen bestimmte Auszahlungen dokumentieren.
Das UBO-Register
Das UBO-Register enthält Daten zu den wirtschaftlichen Eigentümern, die hinter juristischen Personen stehen. Auf diese Weise wird deutlich, wer letztendlich die tatsächliche Macht innerhalb der im Handelsregister der Handelskammer eingetragenen juristischen Personen wie GmbHs, AGs, Stiftungen und Vereinigungen hat. Das UBO-Register hat seinen Ursprung im WWFT (Wet ter voorkoming van witwassen en financiering van terrorisme [niederländisches Gesetz zur Verhinderung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung]) und bezweckt somit die Bekämpfung der Finanz- und Wirtschaftskriminalität. Alle EU-Mitgliedstaaten müssen ein solches Register einrichten. Ein Teil der ins Register aufgenommenen Daten wird öffentlich zugänglich gemacht.
Wer kann das UBO-Register einsehen?
Was den öffentlichen Teil des Registers betrifft, kann jeder sofort gegen Zahlung von € 2,50 folgende Daten des UBO einsehen:
- den Namen;
- das Geburtsland und Geburtsjahr;
- die Staatsangehörigkeit;
- das Aufenthaltsland und
- die Art und den Umfang der wirtschaftlichen Beteiligung, die der UBO hält.
Dabei können einige befugte Behörden das UBO-Register nutzen, um verdächtige Geldströme zu untersuchen. Diese Behörden haben mehr Daten zur Verfügung.
Was bedeutet das für Sie?
Die Handelskammer schickt Ihnen eine Aufforderung zur Registrierung. Ihre
Juristische Person
Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt keine allgemeine Definition der juristischen Person. Aber es wird (in Art. 3:1-3:2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) bestimmt, dass der Staat und niederrangige Behörden, sonstige behördliche...
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Juristische Person ist verpflichtet, dieser Aufforderung innerhalb von 18 Monaten nach dem 27. September 2020 nachzukommen. Wenn Sie bis dahin nicht registriert sind, wird die Handelskammer die Behörde Bureau Economische Handhaving informieren, die daraufhin Maßnahmen treffen wird.
Bei der Gründung neuer juristischer Personen besteht nach dem 27. September 2020 die Verpflichtung, einen UBO ins Register einzutragen. Ab diesem Zeitpunkt ist es ohne die Angabe eines UBO nicht mehr möglich, die Eintragung abzuschließen. Wird ein UBO nicht oder falsch eingetragen, können verwaltungs- oder strafrechtliche Sanktionen folgen.
Verpflichtungen für Stiftungen
Für Stiftungen ist am 8. Juli dieses Jahres Artikel 2:290 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Niederlande (BW) in Kraft getreten. Dieser Artikel regelt, dass eine
Stiftung
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Stiftung alle Begünstigten, die 25 % oder weniger der in einem bestimmten Geschäftsjahr geleisteten Auszahlungen erhalten, in ein Register aufnehmen muss. Diese Verpflichtung ist besonders wichtig, da diese mit Artikel 2:10 BW zusammenhängt und eine Verletzung im Insolvenzfall schwerwiegende Folgen für Geschäftsführer haben kann.
Rechtsanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Unsere auf Handels- und Gesellschaftsrecht spezialisierten Rechtsanwälte beraten Sie gern zu den Folgen dieses Gesetzes für Ihre juristische Person und das damit verbundene Unternehmen. Auch bei Fragen zur Identifizierung, zur Registrierung oder Änderung der UBOs sowie zu Anträgen, die Sie bei der Handelskammer auf Schutz von UBO-Daten stellen können, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.