Berufung auf Nichtigkeit eines Beschlusses der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht immer möglich
Ein Beschluss, der gegen die Teilungserklärung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) verstößt, ist nichtig. Einem aktuellen Urteil des Gerichts in Amsterdam zufolge ist jedoch die
Berufung
Im Niederländische Zivilverfahrensrecht gibt es den Grundsatz, dass die Prüfung in zwei Instanzen stattfindet: jedermann hat das Recht, eine erneute Behandlung eines Gerichtsstreits durch ein höheres Gericht zu beantragen.
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Berufung auf Nichtigkeit unter gewissen Umständen ausgeschlossen. In vorliegendem Fall einigten die Eigentümer sich über einen von der Teilungserklärung abweichenden Kostenverteilungsschlüssel. Eine Berufung auf Nichtigkeit dieses Beschlusses verstieß nach Ansicht des Richters gegen den Grundsatz von Treu und Glauben.
Verteilungsschlüssel der WEG und Anbau
In vorliegendem Fall – es handelte sich um ein Gebäude mit vier Wohneinheiten – entfielen laut Teilungserklärung auf die Wohneinheit im Erdgeschoss 14/71 der Kostenverteilung des Gemeinschaftsanteils und 19/71 auf die etwas größeren Wohneinheiten in den drei darüber liegenden Stockwerke. Ein früherer Eigentümer vergrößerte eines Tages die Wohneinheit des Erdgeschosses durch einen Anbau an der Rückseite.
Eigentümer Erdgeschoss stimmen zu
Nachdem diese Wohnung inzwischen den Eigentümer gewechselt hat, wird 2009 in der WEG-Versammlung aufgrund der neuen Einteilung und Größe der Wohneinheiten ein neuer Verteilungsschlüssel zu je 1/4 pro Wohneinheit beschlossen. Auch die Eigentümer des Erdgeschosses (Klagepartei in dieser Sache) gaben ihre Zustimmung.
Berufung auf Nichtigkeit WEG-Beschluss aussichtslos
Der Beschluss eines von der Teilungserklärung abweichenden Verteilungsschlüssels ist allerdings nichtig: Er verstößt gegen die
Vereinbarung
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Vereinbarungen der Teilungserklärung und gilt als nicht genommen. Einige Jahre später sind kostspielige Umbauten des Gemeinschaftseigentums erforderlich. Als die Eigentümer des Erdgeschosses aufgrund der 2009 beschlossenen Abänderung 1/4 statt der in der Teilungserklärung festgelegten 14/71 der Kosten übernehmen müssen, berufen sie sich auf Nichtigkeit des genommenen Beschlusses.
Keine Nichtigerklärung durch Grundsatz von Treu und Glaube
Das Gericht verwirft die Berufung auf Nichtigkeit, da ja auch die Klagepartei ihr Einverständnis zur Änderung des Verteilungsschlüssels gegeben hatte. Darum hält das Gericht nach dem Grundsatz von Treu und Glauben die Berufung der Klagepartei auf Nichtigkeit für unakzeptabel.
AMS Rechtsanwalt WEG-Recht bei Nichtigkeit Beschluss
Bei einem nichtigen Beschluss kann grundsätzlich eine Berufung auf dessen Nichtigkeit erfolgen. Nicht immer wird allerdings, wie hier der Fall, die Berufung anerkannt. Sollten Sie Zweifel an der Nichtigkeit (oder Anfechtbarkeit) eines Beschlusses hegen oder möchten Sie mehr über die Möglichkeiten der Berufung auf Nichtigkeit erfahren, können Sie jederzeit gern mit einem unserer AMS Fachanwälte für WEG-Recht in den Niederlanden Kontakt aufnehmen.