Verzug

Das niederländische Recht sieht eine Schadenersatzpflicht dann vor, wenn der Schuldner Derjenige, der an jemanden eine Verbindlichkeit erfüllen muss (Schuldner).
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Schuldner
in Verzug ist. Der Schuldner ist in Verzug „während des Zeitraums, in dem die Leistung ausbleibt, nachdem sie fällig geworden ist und die Erfordernisse von Artikel 82 und 83 (Burgerlijk Wetboek) erfüllt sind, außer soweit ihm die Verzögerung nicht zugerechnet werden kann oder die Erfüllung bereits auf Dauer unmöglich ist.

Ausgangssituation ist dabei, dass der Verzug nur eintritt, wenn der Schuldner durch eine schriftliche Mahnung abgemahnt wird und die Erfüllung innerhalb der mit der Mahnung gesetzten angemessenen Frist dennoch ausbleibt.

Die Mahnung und damit die Aufforderung zur Vornahme der Handlung dient als „zweite Chance“ des Schuldners zu leisten. 

Sollte der Schuldner jedoch bereits im Voraus mitteilen, dass er es nicht leisten wird, so tritt der Verzug des Schuldners auch dann ein, wenn der Gläubiger den Schuldner nicht gemahnt hat. Alternativ können die Parteien im Rahmen einer Parteivereinbarung festhalten, dass der Verzug des Schuldners, unabhängig von einer Mahnung, bereits bei Überschreitung der Zahlungsfrist eintritt.

 

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