Rechtsmissbrauch

Ein Rechtsmissbrauch liegt vor, wenn eine Person bei der Durchsetzung ihrer Rechte ein grundsätzlich ihr zustehendes Recht in unberechtigter Weise ausübt und dazu beispielsweise eine Klage anstrebt, deren Erfolg offensichtlich ausgeschlossen ist.

Ob ein Rechtsmissbrauch vorliegt, wird daher immer von den konkreten Umständen des Falls abhängen. Derjenige, die sich auf Rechtsmissbrauch beruft, wird dabei nachweisen müssen, dass ein Missbrauch vorliegt.

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