Actio pauliana

Die Actio Pauliana ist die gesetzliche Möglichkeit eines Gläubigers, einen benachteiligenden Rechtsakt aufzuheben. 

Ausgangssituation ist dabei, dass jeder Gläubiger, der ein ausreichendes Rechtsinteresse hat, zu dieser Klage berechtigt ist. Ein Rechtsakt ist anfechtbar, „wenn ein Schuldner bei der Durchführung einer nicht verpflichtenden Rechtshandlung weiß oder wissen müsste, dass dies die Benachteiligung eines oder mehrerer Gläubiger bezüglich ihrer Rückgriffsmöglichkeiten zur Folge haben könnte.”

Es muss sich um

1. einen nicht verpflichtenden Rechtsakt handeln und;

2. der Schuldner Derjenige, der an jemanden eine Verbindlichkeit erfüllen muss (Schuldner).
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Schuldner
(und meistens auch der Gläubiger) wusste oder hätte wissen müssen, dass dies benachteiligend sein könnte, während;

3. die Benachteiligung auch tatsächlich stattgefunden hat.

Wenn diese Kriterien erfüllt sind, ist der Rechtsakt anfechtbar und der Aufhebungsgrund kann durch jeden durch den Rechtsakt in seinen Rückgriffsmöglichkeiten benachteiligten Gläubiger geltend gemacht werden, unabhängig davon, ob seine Forderung vor oder nach der Handlung entstanden ist.

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