Vorläufiges Zeugenverhör

Sollte der Kläger Die Partei, die in einer Rechtssache zum Erscheinen vor Gericht vorgeladen wird, wird als der Beklagte bezeichnet. Im Gegensatz dazu steht der Kläger, das ist die Partei, die die Rechtssache eingeleitet hat...
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Kläger
von der Erhebung der Klage absehen, weil er befürchtet, dass nicht ausreichende Beweise vorliegen könnten, um seinen Rechtspunkt zu vertreten, so besteht die Möglichkeit des vorläufigen Zeugenverhörs. Vor der tatsächlichen Klageerhebung werden Zeugen unter Eid befragt. Die Zeugenaussage Eine Zeugenaussage kann nur als Beweis dienen, soweit sich die Erklärung auf die dem Zeugen aufgrund eigener Wahrnehmung bekannten Tatsachen bezieht. Auch Parteien, Kläger und Beklagte können als Zeuge auftreten...
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Zeugenaussage
wird anschließend vor Gericht verwertet.

Der Antrag wird an den Richter gestellt, der für die Rechtssache vermutlich zuständig sein wird.

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