Gerichtsstandsvereinbarung
Eine vertragliche Bestimmung, in der das zuständige Gericht (und das Land) für einen Rechtsstreit zwischen den Vertragsparteien festgelegt wird, wird als Gerichtsstandsvereinbarung bezeichnet.
Eine Gerichtsstandsvereinbarung wird insbesondere bei internationalen Handelsverträgen geschlossen.
Wenn keine Gerichtsstandsvereinbarung getroffen wurde, wird der zuständige Gerichtsstand gemäß europäischen oder internationalen Verträgen über die Gerichtliche Zuständigkeit bestimmt.