Die Pfändung bei einer Partei, die außerhalb des Rechtsverhältnisses zwischen Gläubiger und Schuldner steht, zum Beispiel bei einer Bank.
Mit einer solchen Pfändung wird bereits das gepfändet, was der Dritte an den Schuldner zu zahlen hat. Die Drittschuldnerpfändung führt somit dazu, dass der Dritte unmittelbar an den Gläubiger zu zahlen hat. Für den Schuldner entsteht durch die Zahlung des Dritten an den Pfändungsgläubiger eine schuldbefreiende Wirkung.