Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Die Annahme muss inhaltlich dem Angebot entsprechen. Wenn die Annahme in einigen Punkten vom Angebot abweicht, kommt ein Vertrag gemäß der Annahme zustande, sofern der Annehmende keinen unmittelbaren Einspruch erhebt.