Zession ist die Übertragung einer auf einen Namen abgeschlossenen Forderung. Ein Gläubiger kann seine Forderung gegen einen Schuldner an einen Dritten übertragen. Dieser Dritte tritt an die Stelle des ursprünglichen Gläubigers. Die Zession muss schriftlich erfolgen (durch eine Urkunde) und muss dem Schuldner mitgeteilt werden.
Der Gläubiger, der die Forderung verkauft, wird Zedent genannt und der Erwerber der Forderung als Zessionar bezeichnet