Vollmacht ist die Befugnis, die ein Vollmachtgeber an einen anderen erteilt, den Bevollmächtigten, dass er in seinem Namen Rechtshandlungen setzen darf. Eine Vollmacht kann auf eine einzelne spezielle Handlung beschränkt sein – wie die Abgabe einer Stimme –sie kann aber auch allgemeiner Natur sein, so dass der Bevollmächtigte eine allgemeine Befugnis zur Vertretung des Vollmachtgebers erhält.
Eine Vollmacht kann ausdrücklich oder stillschweigend erteilt werden.