Vollmacht ist die Befugnis, die ein Vollmachtgeber an einen anderen erteilt und die Rechtswirkung hat, dass der Bevollmächtigte im Namen des Vertretenen Rechtshandlungen setzen darf.
Eine Vollmacht kann auf einzelne spezielle Handlungen beschränkt sein, wie z.B. die Vollmacht zur Abgabe einer Stimme (Einzelvollmacht).
Sollte dem Bevollmächtigten eine Vollmacht zur Vornahme jeglicher Rechtshandlungen erteilt werden, so liegt eine Generalvollmacht vor.