Regelung über die Streitbeilegung
Es wird zwischen der gerichtlichen und außergerichtlichen Streitbeilegung unterschieden. Im Rahmen der gerichtlichen Streitbeilegung wird die Klärung des Rechtsstreits an ein staatlich bestelltes Gericht übertragen.
Die außergerichtliche Streitbeilegung kann auf unterschiedliche Weise erfolgen. Eine Möglichkeit ist die Mediation. Im Rahmen der Mediation wird den Streitparteien ein Mediator zur Seite gestellt, welcher die Kommunikation zwischen den Parteien begleiten soll. Ziel der Mediation ist es, den bestmöglichen Kompromiss zwischen den Parteien zu finden. Eine weitere Möglichkeit zur außergerichtlichen Streitbeilegung ist das Schiedsverfahren. Anstatt der Einschaltung der staatlichen Gerichtsbarkeit wird eine privat organisierte Gerichtsbarkeit beauftragt. Die Parteien haben bei der Klärung im Schiedsverfahren einen größeren Spielraum hinsichtlich Ort und Zeit der Verhandlung.