Ein breiter, allgemeiner Begriff für die Haftung des Vorstands einer juristischen Person entweder ebendieser juristischen Person oder einem oder mehreren Gläubiger(n) oder anderen an der betreffenden juristischen Person beteiligten Person(en) gegenüber. Im Gesetz sind mehrere spezifische Bestimmungen über die Haftung von Vorständen festgelegt.