Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Die Gesellschaft mit beschränkter
Haftung
Sind Sie neugierig über die Bedeutung der Haftung? AMS Advocaten erklärt es.
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Haftung (ndl.: B.V.) ist eine
Juristische Person
Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt keine allgemeine Definition der juristischen Person. Aber es wird (in Art. 3:1-3:2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) bestimmt, dass der Staat und niederrangige Behörden, sonstige behördliche...
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Juristische Person, deren Gesellschaftskapital in
Anteil am Gesellschaftsvermögen
Anteile sind die Anteile des Gesellschaftskapitals einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder einer Aktiengesellschaft. Unteranteile sind Teile dieser Anteile, wenn diese gemäß der Satzung...
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Anteile aufgeteilt ist, die nicht frei übertragbar sind.
Im Vergleich zur
Aktiengesellschaft
Eine N.V. ist eine juristische Person mit einem Gesellschaftskapital, das in übertragbare Anteile aufgeteilt ist. Die Bezeichnung „namenlos” (nl: „naamloze vennootschap“) hat damit zu tun, dass...
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Aktiengesellschaft (ndl.: N.V.) gibt es nur wenige Unterschiede. Der Wortlaut „mit beschränkter Haftung” unterscheidet die B.V. an sich nicht von der Aktiengesellschaft. In beiden Gesellschaftsformen haften die Gesellschafter nur in der Höhe des Betrages, welchen sie vollständig oder anteilig am Stammkapital eingezahlt haben.
Bei der GmbH sind die Anteile, anders als bei der Aktiengesellschaft, aber nicht frei übertragbar.
Die beschränkte Übertragbarkeit von Anteilen an einer GmbH war bis vor kurzem zwingend. Durch die Einführung der „Flex-BV“ ist eine solche beschränkte Übertragbarkeit jedoch nicht länger zwingend. Weitere Informationen dazu finden Sie unter dem Stichwort „
Vinkulierung
Regelung in der Satzung einer BV (dt.: etwa die GmbH), die sich auf die Beschränkung der Möglichkeiten zur Übertragung von Anteilen bezieht. Ein Gesellschafter benötigte für den Verkauf seiner Anteile...
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Blockaderegelung“.