Harter Brexit? Dies sind die Folgen für internationale Streitigkeiten!
Das Vereinigte Königreich beabsichtigt am 31. Oktober 2019 den Austritt aus der Europäischen Union. Wenn es nicht zu einem Abkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich kommen sollte – der so genannte „harte Bexit“- ist das Vereinigte Königreich von dem Datum an kein Mitglied mehr der Europäischen Union. Dies hat seine Folgen für internationale Streitigkeiten mit niederländischen Unternehmen. Der niederländische Rechtsanwalt für Verfahrensrecht Lennard Noordzij erläutert dies.
Wie ist die Situation bislang?
Aktuell enthält die EuGV-Verordnung Regeln für die Ernennung eines zuständigen Richters in einem Streitfall zwischen (beispielsweise) einem englischen
Kläger
Die Partei, die in einer Rechtssache zum Erscheinen vor Gericht vorgeladen wird, wird als der Beklagte bezeichnet. Im Gegensatz dazu steht der Kläger, das ist die Partei, die die Rechtssache eingeleitet hat...
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Kläger und einem niederländischen Beklagten. Auch gibt es Bestimmungen bezüglich der einfachen Vollstreckung eines Urteils. Ein englisches Urteil kann jetzt noch ohne Einschaltung des niederländischen Richters vollstreckt werden.
Folgen eines harten Brexits
Wenn das Vereinigte Königreich ohne Abkommen aus der Europäischen Union ausscheidet, gelten diese
Vereinbarung
Sind Sie neugierig über die Bedeutung die Vereindbarung? AMS Advocaten erklärt es.
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Vereinbarungen nicht mehr. Zusammenfassend ergibt sich nach einem harten Brexit die nachstehende Situation:
Gerichtliche Zuständigkeit
Die Richter in den Niederlanden sind nicht befugt, über jeden juristischen Rechtsstreit zu urteilen. Eines der gesetzlichen Erfordernisse ist, dass ein Richter die gerichtliche Zuständigkeit haben muss...
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Gerichtliche Zuständigkeit
- Auf Verfahren, die gegen eine im Vereinigten Königreich ansässige Partei geführt werden und die vor dem 31. Oktober 2019 an einem niederländischen Gericht eingeleitet wurden, finden weiterhin die aktuellen Regeln (die EuGV-Verordnung) Anwendung. Auf Verfahren, die gegen eine im Vereinigten Königreich ansässige Partei geführt werden und die am oder nach dem 31. Oktober 2019 an einem niederländischen Gericht eingeleitet wurden – beispielsweise aufgrund einer Gerichtsstandklausel – findet die EuGV-Verordnung keine Anwendung mehr. Dies könnte dazu führen, dass der niederländische Richter sich selbst vor dem 31. Oktober 2019 noch für eine Streitigkeit zwischen einer englischen und einer niederländischen Partei für zuständig erachtet hat, von dem Datum an jedoch nicht mehr.
Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen in den Niederlanden
- Gerichtliche Entscheidungen aus dem Vereinigten Königreich, die nicht vor dem 31. Oktober 2019 in den Niederlanden vollstreckt wurden, können nicht ohne Einschaltung des niederländischen Richters in den Niederlanden vollstreckt werden. Auch dann nicht:
- wenn die gerichtliche Entscheidung vor dem 31. Oktober 2019 erlassen wurde oder
- wenn das Vollstreckungsverfahren vor dem 31. Oktober 2019 eingeleitet wurde.
Mahnverfahren und europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen
- Obenstehendes gilt auch für das europäische Mahnverfahren für unstrittige europäische Geldforderungen oder für das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen bei strittigen europäischen Forderungen bis 5.000,00 EUR.
Urteil zulasten einer niederländischen Partei? Sofort handeln!
Wenn Sie über ein im Vereinigten Königreich erlassenes Urteil zulasten einer niederländischen Partei verfügen, eine (unstrittige) Forderung an eine Partei im Vereinigten Königreich besitzen oder wenn eine Partei aus dem Vereinigten Königreich eine Forderung an Sie besitzt, sollten Sie Ihre Situation umgehend beurteilen lassen. Untätigkeit könnte dazu führen, dass ein in England erlassenes Urteil unwirksam wird oder dass ein erneutes gerichtliches Verfahren, samt allen einschlägigen Kosten, in den Niederlanden eingeleitet werden muss.