Wie kann man sich in den Niederlanden im Rahmen der Geschäftsführungshaftung auf Entlastungsgründe berufen?

Die Geschäftsführung einer juristischen Person, die ihre Aufgabe nicht ordnungsgemäß erfüllt, kann in den Niederlanden für den aufgrund dieser Zuwiderhandlung entstehenden Schaden privat haftbar gemacht werden. Innerhalb eines mehrköpfigen Geschäftsführungsorgans besteht in den Niederlanden jedoch auch die Möglichkeit, sich zu „entlasten“. Sander Schouten, Rechtsanwalt für Unternehmensrecht, erläutert diese Möglichkeit anhand einer kürzlichen Entscheidung des niederländischen Gerichts Rotterdam.

Große Beträge an eine Stiftung überwiesen

Nachdem sich plötzlich herausstellte, dass eine Vereinigung in den Niederlanden ihre Zahlungspflicht nicht mehr erfüllen konnte, kam nach einer Untersuchung zutage, dass große Beträge (von insgesamt € 200.000,-) auf ein anderes Bankkonto einer mit ihr verbundenen Stiftung Sind Sie neugierig über die Bedeutung der Stiftung? AMS Advocaten erklärt es.
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Stiftung
überwiesen worden waren. Die Überweisung auf dieses Bankkonto erfolgte ohne nennenswerte Gründe und brachte die Vereinigung plötzlich in akute Liquiditätsprobleme.

Vereinigung leitete Verfahren gegen Geschäftsführer ein

Die Vereinigung machte anschließend (i) die Stiftung und (ii) die Geschäftsführung der Stiftung für den plötzlichen Fehlbetrag und den entstandenen Schaden haftbar. Der Rechtsanwalt der Vereinigung forderte in diesem Verfahren, dass das niederländische Gericht feststellen sollte, dass die Stiftung und die Geschäftsführung Unrechtmäßig Sind Sie neugierig über die Bedeutung von Unrechtmäßig? AMS Advocaten erklärt es.
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Unrechtmäßig
gehandelt hatten, indem sie Gelder ohne Grundlage entwendet hatten.

Kein schwerer Vorwurf an den Geschäftsführer?

Eine der Geschäftsführerinnen (die „Schriftführerin“) gab jedoch an, dass sie kein schwerer Vorwurf traf, weil sie als Geschäftsführerin ausschließlich solche Tätigkeiten durchgeführt hatte, die sich auf die Organisation der Tätigkeiten bezogen. Geschäftsführungstätigkeiten wie das Führen von Aufzeichnungen gehörten nicht zu diesen Tätigkeiten, so argumentierte jedenfalls die Geschäftsführerin. Außerdem war sie nicht im Besitz aller Bankkarten.

Wann darf sich ein Geschäftsführer in den Niederlanden entlasten?

Das niederländische Gericht folgte der Argumentation jedoch nicht. Ein Geschäftsführer kann sich nämlich einfach dadurch entlasten, indem er nachweist, dass ihm im Hinblick auf die anderen zugewiesenen Aufgaben kein schwerer Vorwurf trifft und dass er sich bei der Durchführung von Maßnahmen zur Abwendung der Folgen der Mängel nicht fahrlässig verhalten hat.

Geschäftsführer muss beteiligt sein

Die Tatsache, dass im Verfahren festgestellt wurde, dass die Überweisungen (a) nicht im Interesse der Vereinigung lagen und (b) aus den Erklärungen abzuleiten war, dass die betreffende Geschäftsführerin wusste oder wissen hätte müssen, dass diese Beträge entwendet wurden, während sie (c) keine Handlung gesetzt hatte, führte dazu, dass das Gericht befand, dass ihr keine Entlastungsmöglichkeit zustand.

Welche Aufgabe hat ein Geschäftsführer in den Niederlanden?

Indem sie keine Untersuchung durchgeführt hatte, hat sie als Geschäftsführerin ihre Geschäftsführungsaufgabe jedoch Nicht erfüllt Sind Sie neugierig über die Bedeutung von nicht erfüllt? AMS Advocaten erklärt es.
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Nicht erfüllt
: Ein Geschäftsführer muss doch die Zahlungsrisiken vorher einschätzen und Maßnahmen treffen, wenn er vermutet, dass etwas nicht vollkommen in Ordnung ist. Ein Geschäftsführer muss zu diesem Zeitpunkt beteiligt sein und Maßnahmen treffen, sodass keine unzulängliche Geschäftsführung vorliegt und somit keine persönliche Haftung Sind Sie neugierig über die Bedeutung der Haftung? AMS Advocaten erklärt es.
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Haftung
gegeben ist. Auch die Vernachlässigung des Interesses einer juristischen Person kann dazu gehören.

Rechtsanwalt für Unternehmensrecht bei Geschäftsführerhaftung in den Niederlanden

Falls es Unregelmäßigkeiten gibt, so wird angeraten, als Geschäftsführer eine proaktive Haltung einzunehmen. Dies kann durch die (vorübergehende) Suspendierung des jeweiligen Geschäftsführers oder die Durchführung einer internen Untersuchung in Bezug auf die Vorgangsweise erfolgen. In jedem Fall ist es wichtig, schnell zu handeln, wenn man als Geschäftsführer nicht haftbar gemacht werden will.