Arbeiten in den Niederlanden: die 30%-Regel für deutsche Expats erklärt

Arbeitnehmer, die aus Deutschland (oder aus Österreich oder aus der Schweiz) in zum Arbeiten die Niederlande kommen, erhalten oft eine Vergütung für die Zusatzkosten für den Aufenthalt außerhalb des Herkunftslandes, die sogenannten extraterritorialen Kosten. In diesem Rahmen können Arbeitgeber entscheiden, ob sie die 30%-Regelung anwenden. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unter bestimmten Bedingungen 30% des Bruttogehalts steuerfrei auszahlen kann. Sander Schouten, Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, erklärt die Bedingungen dieser Regelung.

Voraussetzungen für die 30%-Regelung

Um die 30%-Regelung in Anspruch nehmen zu können, gilt unter anderem die Voraussetzung, dass der deutsche Arbeitnehmer eine spezielle Fachkenntnis besitzen muss, die auf dem niederländischen Arbeitsmarkt nicht oder kaum vorhanden ist (‘Erfordernis der Fachkenntnis’). Die erforderliche Fachkenntnis kann sich aufgrund des Ausbildungsniveaus, des Umfangs der Erfahrung oder der Höhe des Gehalts ergeben. Ob dies erfüllt ist, wird von den Tatsachen und Umständen des Einzelfalls abhängen.

Ein deutscher Expat muss ein „eintretender Arbeitnehmer” sein

Der deutsche Arbeitnehmer muss außerdem die Definition eines sogenannten „eintretenden Arbeitnehmers” erfüllen. Dafür ist unter anderem erforderlich, dass er innerhalb von mindestens 16 der 24 Monate vor Beginn seiner Anstellung in den Niederlanden in einer Entfernung von mehr als 150 Kilometer Luftlinie von der niederländischen Grenze gewohnt hat. Deutsche Grenzarbeiter sind daher im Prinzip von der Anwendung der Regel ausgeschlossen. Die Arbeit muss nicht per definitionem in den Niederlanden geleistet werden, noch muss der Arbeitgeber Niederländer sein. Es geht darum, dass das Einkommen auf der Grundlage der niederländischen Steuergesetze oder eines Besteuerungsabkommens in den Niederlanden steuerpflichtig ist.

Ausnahme für deutsche Doktoranden

Deutsche Arbeitnehmer mit einem Doktortitel, die innerhalb eines Jahres nach ihrer Promotion zum Arbeiten in die Niederlande gehen, können die 30%-Regelung in Anspruch nehmen, wenn sie:

  • während der Dissertation in den Niederlanden oder in einem Umkreis von 150 Kilometer von der niederländischen Grenze gewohnt haben;
  • zwischen der Promotion und ihrem Arbeitsbeginn in den Niederlanden oder in einem Umkreis von 150 Kilometer von der niederländischen Grenze gewohnt haben;
  • in den 24 Monaten vor Beginn ihrer Dissertation länger als 16 Monate mehr als 150 Kilometer von der niederländischen Grenze gewohnt haben.

Gemeinsamer Antrag, höchstens 8 Jahre

Ein Antrag zur Anwendung der 30%-Regelung wird durch einen Arbeitgeber und einen Arbeitnehmer gemeinsam beim Finanzamt gestellt. Im Prinzip darf ein Arbeitgeber einen deutschen Arbeitnehmer, der unter die 30%-Regelung fällt, für die Zusatzkosten, die ihm aufgrund seines Aufenthalts in den Niederlanden entstehen, höchstens acht Jahre lang eine steuerfreie Vergütung ausbezahlen. In diesem Zeitraum von acht Jahren darf der deutsche Arbeitnehmer den Job wechseln, ohne dass die 30%-Regelung verfällt. Voraussetzung ist aber dabei, dass er innerhalb von drei Monaten eine neue Stellung findet, wo er auch wieder für die 30%-Regelung in Betracht kommt (die sogenannte Drei Monats-Voraussetzung). Dies ist eine harte Voraussetzung.

Die 30%-Regelung bei Kündigung

Kann die 30%-Regelung auch auf eine Kündigungsabfindung angewendet werden? Und kann man auch einen Teil der Abfindung am Ende des Dienstverhältnisses steuerfrei beziehen? Der Hoge Raad (der niederländische BGH) hat diese Frage am 25. Januar 2008 ablehnend beantwortet. Denn bei einer Kündigungsabfindung würde kein Lohn aus einem „derzeitigen“ Dienstverhältnis vorliegen, und die 30%-Regelung wäre für diesen Teil nicht anzuwenden.

Rechtsanwälte in den Niederlande

Wenn Sie in die Niederlande zum Arbeiten kommen und wenn Sie Fragen zur Anwendung der 30%-Regel oder zu Ihrer Stellung als ausländischer Arbeitnehmer auf dem niederländischen Arbeitsmarkt haben, oder wenn Sie Ihren Arbeitsvertrag Der Vertrag, wodurch sich die eine Partei, der Arbeitnehmer, verpflichtet, für bestimmte Zeit im Dienst der anderen Partei, des Arbeitgebers, gegen Entlohnung Arbeit zu verrichten...
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