Rechtliche Grenzen der Promi-Klatsch-Medien

Rechtliche Grenzen für die Promi-Klatsch-Medien: Was ist den Niederlanden erlaubt?

Online-Promi-Klatschkanäle sind ein bekanntes Phänomen und oft sehr beliebt. Die Anschuldigungen, die sie über berühmte Menschen verbreiten, können manchmal sehr weit gehen. Aber auch diese Kanäle unterliegen in den Niederlanden gesetzlichen Regelungen.

Unser niederländischer Anwalt für Medienrecht Thomas van Vugt erklärt auf Anfrage von NU.nl (NU.nl ist eine populäre niederländische Nachrichten-Website mit aktueller Berichterstattung in Bereichen wie aktuellen Ereignissen, Politik, Wirtschaft, Sport, Unterhaltung), was Prominente tun können, wenn Klatsch-Medien falsche Geschichten verbreiten.

Tatsache oder Gerücht? Wahrheitsgehalt in der Promi-Berichterstattung hinterfragen

Die Rechtsprechung hat festgestellt, dass Vlogger und Blogger nicht mit investigativen Journalisten gleichgesetzt werden können. Das bedeutet jedoch nicht, dass sie alles sagen können, was sie wollen. Insbesondere dann nicht, wenn Anschuldigungen als Fakten und nicht als Gerüchte dargestellt werden.

Schwerwiegende Anschuldigungen ohne einen eindeutigen Haftungsausschluss (z.B., dass es sich um ein Gerücht handelt) zu erheben, ist nur dann rechtlich zulässig, wenn es genügend Beweise gibt.

Belegpflicht für Klatsch-Medien in den Niederlanden

Ein Klatsch-Portal muss vor der Veröffentlichung keine schlüssigen Beweise vorlegen, aber es muss plausibel darlegen können, dass es zwingende Anhaltspunkte für die erhobenen schweren Vorwürfe gibt.

Kann der Verbreitende Kanal die Behauptungen nicht beweisen, handelt er rechtswidrig. In solchen Fällen kann ein Anwalt u.a. die Entfernung aus dem Internet und eine Richtigstellung im Eilverfahren verlangen.

Anwalt für Medienrecht in den Niederlanden

Falls Sie noch Fragen zum Medienrecht in den Niederlanden haben oder rechtliche Beratung in den Niederlanden benötigen, setzen Sie sich gerne mit unseren Anwälten Thomas van Vugt oder Onno Hennis unter Tel. +31 20 308 03 15 in Verbindung.