Versäumnisurteil und Einspruch in den Niederlanden
In Fällen, in denen der Beklagte nicht rechtzeitig erscheint oder keinen Anwalt beauftragt, erlässt das niederländische Gericht ein Versäumnisurteil (verstekvonnis) gegen den Beklagten. Grundsätzlich wird der Forderung des Klägers mit einem Versäumnisurteil stattgegeben, es sei denn, das Gericht hält sie für (offensichtlich) unbegründet oder unrechtmäßig. Gegen ein Versäumnisurteil kann Einspruch (verzet) eingelegt werden. Dieser muss innerhalb von vier Wochen nach Zustellung des Urteils, nachdem der Beklagte von dem Urteil Kenntnis erlangt hat oder die Vollstreckung des Urteils erfolgt ist, eingelegt werden. Die Aufforderung zum Einspruch (verzetdagvaarding) gilt dann als Klageerwiderung. Als de verzetdagvaarding niet tijdig – dus binnen vier weken – wordt uitgebracht, zal het verstekvonnis in kracht van gewijsde en dus onherroepelijk worden. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Seite über Versäumnisse und Widerspruch.
Deutschsprachige Anwälte für Prozessrecht in den Niederlanden
Wir stehen deutschen Unternehmen und Privatpersonen in den Niederlanden jederzeit für eine Beratung zur Verfügung. Bei Fragen zum niederländischen Prozessrecht wenden Sie sich bitte an unseren deutschsprachigen Anwalt Onno Hennis, Telefon +31 20 308 03 15.