Urteilsverkündung in den Niederlanden
Urteilsfrist in den Niederlanden
Für deutsche Unternehmer, die in den Niederlanden geschäftlich tätig sind oder in ein Gerichtsverfahren involviert sind, ist es essenziell, die Abläufe bis zur Urteilsverkündung zu verstehen. Nach dem letzten Verfahrensschritt legt das niederländische Gericht eine Frist für die Entscheidungsfindung fest. In der Regel wird angestrebt, das Urteil innerhalb von sechs Wochen zu verkünden.
In der Praxis kann diese Frist jedoch verlängert werden, was als Aussetzung des Verfahrens bezeichnet wird. Insbesondere für deutsche Unternehmen ist es wichtig, sich auf mögliche Verzögerungen einzustellen, um finanzielle und organisatorische Auswirkungen frühzeitig einplanen zu können.
Kein Urteil
In bestimmten Fällen kann ein Verfahren enden, ohne dass ein richterliches Urteil ergeht, zum Beispiel:
- wenn der Kläger die Klage zurückzieht.
- wenn durch Mediation eine Einigung erzielt wird.
- wenn die Parteien einen Vergleich schließen.
Wenn die Parteien einen Vergleich schließen (z. B. in der mündlichen Verhandlung), kann das Gericht die getroffenen Vereinbarungen in einem Protokoll festhalten, wenn die Parteien dies wünschen. Die Festlegung der Vereinbarungen in einem gerichtlichen Protokoll durch das Gericht führt zu einem Vollstreckungstitel. Dies stellt sicher, dass die Vereinbarungen unmittelbar vollstreckbar sind. Mit anderen Worten: Der Inhalt eines Vergleichsprotokolls hat dieselbe Rechtskraft wie ein gerichtliches Urteil.
Urteilsverkündung
Am Ende der mündlichen Verhandlung gibt das niederländische Gericht bekannt, wann das Urteil gefällt wird. Dieses Urteil wird den Anwälten beider Parteien per Post zugestellt (und ist somit in der Regel erst am Tag nach der Urteilsverkündung im Besitz der Anwälte). Heutzutage werden (fast) alle Urteile auch durch Veröffentlichung auf rechtspraak.nl bekannt gemacht. In der Regel geschieht dies anonym – wenn es sich um natürliche Personen handelt. Die Namen von Unternehmen werden in der Regel genannt, es sei denn, es liegen Gründe vor, die dagegen sprechen, oder es wurde dem Antrag einer der Verfahrensparteien stattgegeben, dies zu tun. Auch nachträglich kann beantragt werden, das veröffentlichte Urteil zu anonymisieren.
Urteil durch ein Gericht in den Niederlanden
Das niederländische Gericht gibt in seinem Urteil die Gründe für seine Entscheidung an und teilt mit, ob es der Klage stattgibt oder sie abweist. Die Gründe für die Entscheidung werden im Urteil dargelegt.
Außerdem kann das Gericht in den Niederlanden das Urteil für „vorläufig vollstreckbar“ erklären. Dies bedeutet, dass das Urteil sofort vollstreckt werden kann (z. B. durch Pfändung), auch wenn noch Berufung oder andere Rechtsmittel eingelegt werden können. Die unterlegene Partei muss das Urteil dann unverzüglich umsetzen, sodass eine Neubewertung des Falles im Rahmen eines Rechtsmittels nicht abgewartet werden muss.
Kostenübernahme der gegnerischen Partei
Das niederländische Gericht kann entscheiden, dass die unterlegene Partei einen Teil der Prozesskosten der anderen Partei tragen muss. Dies bedeutet beispielsweise, dass die unterlegene Partei dazu verurteilt wird, die von der Gegenpartei gezahlte Gerichtsgebühr zu erstatten. Darüber hinaus kann sie ebenfalls dazu verurteilt werden, einen Teil der Anwaltskosten der Gegenpartei zu übernehmen.
Die Erstattung der Anwaltskosten erfolgt nach einem Punktesystem. Je mehr Handlungen das Verfahren erfordert, wie z. B. die Einreichung von Schriftsätzen oder die Teilnahme an Verhandlungen, desto mehr Punkte werden vergeben. Jeder Punkt entspricht einem festen Betrag. Die endgültige Erstattung der Anwaltskosten ist daher ein Pauschalbetrag und bemisst sich nicht an den tatsächlich angefallenen Kosten des Anwalts. In Ausnahmefällen kann das Gericht jedoch beschließen, dass die gesamten tatsächlichen Anwaltskosten erstattet werden müssen.
Deutschsprachige Anwälte für Prozessrecht in den Niederlanden
Wir stehen deutschen Unternehmen und Privatpersonen in den Niederlanden jederzeit für eine Beratung zur Verfügung. Bei Fragen zum niederländischen Prozessrecht wenden Sie sich bitte an unseren deutschsprachigen Anwalt Onno Hennis, Telefon +31 20 308 03 15.