Mündliche Verhandlung in den Niederlanden

Für deutsche Unternehmer, die in den Niederlanden tätig sind, ist es wichtig, den Ablauf eines Zivilverfahrens genau zu kennen, um sich bestmöglich vorbereiten zu können. Nach der Einreichung der Klageerwiderung (conclusie van antwoord) durch den Beklagten legt das niederländische Gericht einen Termin für die mündliche Verhandlung fest.

Bei diesem Termin müssen sowohl der Kläger als auch der Beklagte zusammen mit ihren Anwälten vor Gericht erscheinen. Besonders für deutsche Unternehmer, die mit den niederländischen Verfahrensweisen weniger vertraut sind, bietet dieser Termin die Möglichkeit, ihre Argumente klar darzulegen. Während der Verhandlung können die Anwälte ihre Plädoyers vortragen und der Richter stellt beiden Parteien gezielte Fragen, um den Sachverhalt besser zu verstehen. 

Das niederländische Gesetz sieht vor, dass die Verhandlungssprache während der mündlichen Verhandlung – und darüber hinaus während des gesamten Verfahrens – Niederländisch (oder Friesisch) ist. Bei deutschen Prozessparteien wird in der Regel ein (Flüster-)Dolmetscher eingesetzt, der alles, was während der mündlichen Verhandlung gesagt wird, simultan übersetzt. Auf diese Weise können die Prozessbeteiligten und andere Anwesende genau verstehen, was gesagt wird. 

Eine Ausnahme von der Regel, dass Verfahren in niederländischer Sprache geführt werden, sind Verfahren vor dem niederländischen Commercial Court (The Netherlands Commercial Court (NCC)) in Amsterdam. Bei diesem auf internationale Handelsstreitigkeiten spezialisierten Gericht ist es möglich, vollständig in englischer Sprache zu prozessieren. 

Die Parteien haben die Möglichkeit, während der mündlichen Verhandlung einen Vergleich zu schließen. Zu diesem Zweck werden sie häufig vom niederländischen Richter auf den Flur geschickt, um eine Einigung außerhalb des Gerichtssaals zu erzielen. Kommt es zu einer Einigung, werden die Vereinbarungen in einem Protokoll (proces-verbaal) festgelegt, das von beiden Parteien unterzeichnet wird. Dieses Protokoll führt dann zur Einstellung des Falles und damit zur Beendigung des Verfahrens.

Erzielen die Parteien keine Einigung, entscheidet der Richter. In Ausnahmefällen kann der Richter sofort ein mündliches Urteil fällen. In der Regel wird der Richter jedoch eine Frist setzen, innerhalb derer ein schriftliches Urteil ergehen wird. Der Richter kann auch beschließen, dass eine weitere Verhandlung erforderlich ist, z. B. indem er den Austausch von Schriftstücken zulässt, bei dem die Parteien zusätzliche Tatsachen vortragen oder auf neu vorgelegte Dokumente reagieren können.

Deutschsprachige Anwälte für Prozessrecht in den Niederlanden

Wir stehen deutschen Unternehmen und Privatpersonen in den Niederlanden jederzeit für eine Beratung zur Verfügung. Bei Fragen zum niederländischen Prozessrecht wenden Sie sich bitte an unseren deutschsprachigen Anwalt Onno Hennis, Telefon +31 20 308 03 15.