Einspruch, Berufungsverfahren und Revision in den Niederlanden
Wenn Sie als deutscher Unternehmer mit der Entscheidung eines niederländischen Richters nicht einverstanden sind, gibt es mehrere Möglichkeiten, diese anzufechten. Je nach Art des Urteils – Versäumnisurteil, Urteil in erster Instanz oder Berufung – sind die Verfahren in den Niederlanden ebenfalls unterschiedlich. Dies wird im Folgenden näher erläutert.
Einspruch einlegen
Gegen ein Versäumnisurteil (verstekvonnis) kann in den Niederlanden keine Berufung eingelegt werden. Stattdessen kann die Partei, die nicht erschienen ist und dadurch säumig geworden ist, die Sache im Wege des Einspruchsverfahrens (verzetprocedure) wieder aufgreifen. Dies geschieht durch Einreichung einer Einspruchsschrift nebst Ladung gegen den ursprünglichen Kläger, der das Versäumnisurteil erwirkt hat.
Es ist wichtig, dass Sie, sobald Sie von einem Versäumnisurteil erfahren, einen niederländischen Anwalt einschalten. Sie müssen nämlich innerhalb einer kurzen Frist – vier Wochen – Einspruch einlegen, sonst wird das Urteil rechtskräftig und unwiderruflich.
Das Einspruchsverfahren wird vor demselben Richter durchgeführt, der auch das Versäumnisurteil erlassen hat. Innerhalb des Einspruchsverfahrens kann der Beklagte Einwendungen gegen die ursprüngliche Klage erheben, wodurch er die Möglichkeit erhält, seine Argumente vor Gericht vorzubringen.
Durch die Einlegung des Einspruchs wird die Vollstreckung des Versäumnisurteils nicht ausgesetzt. Das bedeutet, dass der Beklagte trotz des anhängigen Einspruchs weiterhin verpflichtet ist, dem Versäumnisurteil nachzukommen, solange das Urteil für vorläufig vollstreckbar erklärt ist.
Berufung einlegen
Ist eine Partei mit dem Urteil des niederländischen Gerichts in erster Instanz nicht einverstanden, kann sie Berufung (appel oder hoger beroep) einlegen. Der Fall wird dann vom Berufungsgericht in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht völlig neu beurteilt. Die Berufung muss innerhalb von drei Monaten nach Erlass des Urteils eingelegt werden. Es ist möglich, innerhalb dieser Frist eine sogenannte Pro-forma-Klage im Berufungsverfahren einzureichen, in der die Begründungen gegen das Urteil noch nicht vollständig ausgeführt sind. Auf diese Weise hat die Partei mehr Zeit, die Akte vorzubereiten und die ausführliche Begründung der Berufung zu einem späteren Zeitpunkt einzureichen. Für die Erhebung einer Berufung in den Niederlanden ist eine anwaltliche Vertretung zwingend erforderlich.
Revision in den Niederlanden
Ist eine Partei mit dem Urteil des niederländischen Berufungsgerichts nicht einverstanden, kann sie innerhalb von drei Monaten Revision (cassatie) beim Obersten Gerichtshof der Niederlande (Hoge Raad der Nederlanden) einlegen. Eine Revisionsbeschwerde ist ein Antrag an den Obersten Gerichtshof, das Urteil des Berufungsgerichts aufzuheben, wobei ausschließlich die richtige Anwendung des Rechts überprüft wird. Es werden also nicht die tatsächlichen Umstände des Falles geprüft, sondern nur mögliche Rechtsfehler. Für das Revisionsverfahren ist die Inanspruchnahme spezialisierter Revisionsanwälte notwendig.
Deutschsprachige Anwälte für Prozessrecht in den Niederlanden
Wir stehen deutschen Unternehmen und Privatpersonen in den Niederlanden jederzeit für eine Beratung zur Verfügung. Bei Fragen zum niederländischen Prozessrecht wenden Sie sich bitte an unseren deutschsprachigen Anwalt Onno Hennis, Telefon +31 20 308 03 15.