Aufhebung der Insolvenz

Insolvenzvereinbarung in den Niederlanden

Bei einer Insolvenz in den Niederlanden gibt es verschiedene Möglichkeiten, die für deutsche Unternehmer relevant sind. Eine Option besteht darin, das Insolvenzurteil im Berufungsverfahren aufzuheben, was zur Beendigung der Insolvenz durch Auflösung oder einen vereinfachten Vergleich führen kann.

Eine weitere wichtige Methode ist das Angebot eines Vergleichs zwischen dem Insolvenzschuldner und seinen Gläubigern. Obwohl das niederländische Gesetz den Rahmen für solche Vergleiche vorgibt, bleibt der Inhalt der Vereinbarungen flexibel und wird nicht gesetzlich festgelegt. In vielen Fällen kann die Unterstützung eines Anwalts für niederländisches Recht entscheidend sein.

Üblicherweise schlägt der Insolvenzschuldner den Gläubigern vor, einen bestimmten Prozentsatz ihrer Forderungen zu erhalten, im Gegenzug für eine endgültige Entlastung. Es sind jedoch auch andere Vereinbarungsformen möglich, wie beispielsweise Zahlungsaufschübe oder Ratenzahlungen.

Es ist wichtig zu beachten, dass solche Vereinbarungen normalerweise nur für ungesicherte Gläubiger gelten. Bevorrechtigte Gläubiger haben im Falle eines Vergleichs Anspruch auf die vollständige Auszahlung ihrer Forderungen. 

Durchführung eines Vergleichsangebots bei Insolvenz in den Niederlanden

Bei einer Insolvenz in den Niederlanden ist das Vergleichsangebot des Insolvenzschuldners an die Gläubiger ein zentraler Schritt. Der Schuldner schlägt den Gläubigern in diesem Prozess eine spezifische Vereinbarung vor, die in der Gläubigerversammlung zur Abstimmung gestellt wird.

Nur ungesicherte Gläubiger sind stimmberechtigt für das Vergleichsangebot. Vorzugsberechtigte Gläubiger können ein Stimmrecht erlangen, wenn sie auf ihren bevorrechtigten Status vor der Abstimmung verzichten. Diese Umwandlung in ungesicherte Gläubiger ist dauerhaft, selbst wenn die Vereinbarung letztendlich nicht angenommen wird.

Für die Gläubiger kann die Zustimmung zu einem Vergleichsangebot finanziell attraktiver sein als eine Liquidation des Insolvenzvermögens.

Ein Vergleich wird häufig (teilweise) von einer externen Partei finanziert. Darüber hinaus wird durch den Vergleich eine langwierige und kostspielige Liquidation vermieden. Für den Insolvenzschuldner bedeutet ein Vergleich, dass er nach dem Ende der Insolvenz nicht mehr für den Teil seiner Schulden haftbar gemacht werden kann, der unbezahlt geblieben ist.

Was für ihn bleibt, ist eine natürliche Verpflichtung für den unbezahlten Teil der Forderungen. Eine natürliche Verpflichtung ist zwar nicht fällig, kann aber unter Umständen zu einer Forderung führen, die verrechnet werden kann. Außerdem kann der Insolvenzschuldner in vielen Fällen sein Unternehmen weiterführen.

Zwangsvergleich in den Niederlanden: Wichtige Aspekte für deutsche Unternehmer

Ein Vergleich wird geschlossen, wenn die Mehrheit der in der Gläubigerversammlung erschienenen Gläubiger, die zusammen mindestens die Hälfte der Gesamtschulden vertreten, für den Vergleich stimmt. Wenn ein Vergleich angenommen wird, muss das Gericht den Vergleich bestätigen. Dies wird als ‘Homologation’ bezeichnet. Danach ist die Vereinbarung für alle ungesicherten Gläubiger verbindlich. Auch die Gläubiger, die gegen die Vereinbarung gestimmt haben, sind dann an sie gebunden.

Mit der Ratifikation der Vereinbarung endet die Insolvenz in den Niederlanden. Der Insolvenzschuldner kann während des Verfahrens nur einmal einen Vergleich anbieten. Wird der Vergleich von der Mehrheit der Gläubiger abgelehnt oder wird die Genehmigung des Vergleichs verweigert, kann der Insolvenzschuldner innerhalb des Verfahrens keinen weiteren Vergleich mehr anbieten. In der Praxis enden nur wenige Insolvenzen in den Niederlanden durch einen Vergleich.

Bevorrechtigte Gläubiger

Wie bereits erwähnt, werden durch einen Vergleich nur die ungesicherten Gläubiger gebunden. Die Rechte der bevorrechtigten Gläubiger werden durch den Vergleich in keiner Weise eingeschränkt. Aus diesem Grund wird bei Abschluss eines Vergleichs häufig auch eine Vereinbarung mit den bevorrechtigten Gläubigern getroffen.

Die niederländische Steuerverwaltung wird einem Vergleich nur zustimmen, wenn sie einen doppelt so hohen Prozentsatz erhält wie die anderen Gläubiger. Die Richtlinien hierfür sind in den sogenannten Leidraad invordering (Leitfaden für die Einziehung) festgelegt. Da die Steuerbehörden häufig einen großen Prozentsatz der Schulden bevorrechtigt vertreten, ist es für die anderen Gläubiger oft günstig, dieser Forderung der Steuerbehörden zuzustimmen.

Aufgrund dessen, dass die Steuerverwaltung auf einen großen Teil ihrer Forderung verzichtet, erhöht sich die Auszahlungsquote für die ungesicherten Gläubiger erheblich. Auch die anderen bevorrechtigten Gläubiger der Insolvenz müssen der Gleichbehandlung mit der Steuerverwaltung zustimmen.

Anwälte für Insolvenzrecht in den Niederlanden

Die Insolvenzanwälte von AMS verfügen über umfangreiche Erfahrung mit Gläubigervereinbarungen, sowohl innerhalb als auch außerhalb des Insolvenzverfahrens. Zudem unterstützen wir Sie gerne deutsche Mandanten bei Vergleichsangeboten oder bei der Beurteilung, ob Sie ein Vergleichsangebot annehmen sollten.

Haben Sie Fragen zum niederländischen Insolvenzrecht und benötigen eine deutschsprachige Rechtsberatung? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit unserem deutschsprachigen Anwalt Onno Hennis, Telefon +31 20 308 03 15.