Aufsichtsrat in den Niederlanden

Aufsichtsrat einer niederländischen Stiftung

Wenn Sie die Rolle und die Funktionen eines Aufsichtsrats in einer Stiftung in den Niederlanden verstehen möchten, sollten Sie sich mit den Aufgaben, der Suspendierung und der Bestellung von Aufsichtsräten in den Niederlanden beschäftigen.

Im Folgenden erläutert Ihnen unser deutschsprachiger Anwalt Onno Henniswelche Aufgaben Aufsichtsräte in den Niederlanden haben und wie ein Aufsichtsratsmitglied in den Niederlanden bestellt werden kann.

Merkmale eines Aufsichtsrats in den Niederlanden

In der Satzung niederländischer Stiftungen ist in der Regel ein Aufsichtsrat vorgesehen, außer im One-Tier-Modell, bei dem Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder in einem Gremium vereint sind. Der Aufsichtsrat in den Niederlanden besteht aus einer oder mehreren natürlichen Personen.

Aufgaben des niederländischen Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat in den Niederlanden überwacht die Politik des Vorstands und die allgemeinen Geschäfte der Stiftung sowie der verbundenen Unternehmen oder Organisationen. Er unterstützt den Vorstand bei seinen Tätigkeiten. Bei der Erfüllung seiner Aufgaben orientiert sich der Aufsichtsrat an den Interessen der Stiftung und der ihr angeschlossenen Unternehmen oder Organisationen.

Darüber hinaus ist es Aufgabe des Aufsichtsrats, den Vorstand zu beraten. Der Vorstand der Stiftung sollte sich sowohl bei der Ausarbeitung als auch bei der Umsetzung der Maßnahmen in erster Linie auf die Erreichung der Ziele der Stiftung konzentrieren. Es ist eine wichtige Aufgabe des Aufsichtsrats, das Handeln des Vorstands zu überwachen.

Suspendierung des Vorstands: Regelungen in den Niederlanden

Sofern die Satzung nichts anderes vorsieht, besitzt der Aufsichtsrat in den Niederlanden die Befugnis, Vorstandsmitglieder zu suspendieren. Eine Suspendierung kann jedoch von dem zur Bestellung befugten Organ oder der zur Bestellung befugten Person aufgehoben werden. Die Satzung kann vorsehen, dass ein Mitglied des Aufsichtsrats mehr als eine Stimme erhält. 

Interessenkonflikte von Aufsichtsratsmitgliedern

Bei einem Interessenkonflikt eines Aufsichtsratsmitglieds ist eine Teilnahme an der Beratung und Beschlussfassung nicht zulässig. Ein Interessenkonflikt liegt vor, wenn das Mitglied ein unmittelbares oder mittelbares persönliches Interesse hat, das den Interessen der Stiftung und der ihr angeschlossenen Unternehmen oder Organisationen widerspricht. 

Verfahren zur Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern

In einer Empfehlung zur Ernennung eines Aufsichtsratsmitglieds sollten das Alter, der Beruf und relevante Ämter, die die Person aktuell innehat oder früher ausgeübt hat, angegeben werden, sofern diese Informationen für die Aufgabenwahrnehmung wichtig sind.

Des Weiteren sind die juristischen Personen zu nennen, denen die Person bereits als Aufsichtsratsmitglied angehört. Gehören diese juristischen Personen demselben Konzern an, genügt die Angabe des Konzerns.

Die Empfehlung und der Vorschlag zur Bestellung oder Wiederbestellung sind zu begründen. Bei der Wiederbestellung ist die Art und Weise zu berücksichtigen, in welcher der Kandidat seine Aufgaben als Aufsichtsratsmitglied wahrgenommen hat.

Auskunftserteilung durch den Vorstand

Der Vorstand stellt dem Aufsichtsrat in den Niederlanden rechtzeitig alle für die Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen Informationen zur Verfügung. Mindestens einmal jährlich unterrichtet der Vorstand den Aufsichtsrat schriftlich über die wichtigsten Aspekte der Strategie, die allgemeinen und finanziellen Risiken und die eingesetzten Verwaltungs- und Kontrollsysteme.

Deutschsprachige Anwälte für Gesellschaftsrecht in den Niederlanden

Wir stehen deutschen Unternehmen und Privatpersonen in den Niederlanden jederzeit für eine Beratung zur Verfügung. Bei Fragen zum niederländischen Gesellschaftsrecht wenden Sie sich bitte an unseren deutschsprachigen Anwalt Onno Hennis, Telefon +31 20 308 03 15.