Vereinsgründung in den Niederlanden

Notarielle Urkunde in den Niederlanden

Die Vereinsgründung in den Niederlanden erfolgt durch einen Notar, der die Satzung in einer notariellen Urkunde festhält. Das Gesetz regelt die Voraussetzungen für die Erstellung der Urkunde und die darin aufzunehmende Satzung. Das Fehlen einer Gründungsurkunde schließt die Annahme eines informellen Vereins nicht aus.

Wichtige Satzungsregelungen des Vereins in den Niederlanden

Die Satzung ist das grundlegende Dokument, das das Geschehen im Verein regelt. Sie definiert die innere Struktur des Vereins und enthält Bestimmungen über den Zweck des Vereins, die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft, die Ernennung und Abberufung des Vorstands, die Rechte und Pflichten der Mitglieder sowie Bestimmungen über die Mitgliederversammlung.

Eintragung in das niederländische Handelsregister

Ein Verein muss von seinen Vorständen in das niederländische Handelsregister eingetragen werden. Ein formloser Verein muss nicht eingetragen werden. Bis zur Eintragung und Hinterlegung der Satzung haften die Vorstandsmitglieder persönlich und gemeinsam mit dem Verein für alle Rechtsgeschäfte, die sie im Namen des Vereins tätigen.

Die freiwillige Eintragung eines informellen Vereins bewirkt, dass die Vorstandsmitglieder nur für die Person haften, die im Namen des Vereins gehandelt hat.

Deutschsprachige Anwälte für Gesellschaftsrecht in den Niederlanden

Wir stehen deutschen Unternehmen und Privatpersonen in den Niederlanden jederzeit für eine Beratung zur Vereinsgründung zur Verfügung. Bei Fragen zum niederländischen Gesellschaftsrecht wenden Sie sich bitte an unseren deutschsprachigen Anwalt Onno Hennis, Telefon +31 20 308 03 15.