WHOA-Zustand

Ein Schuldner in den Niederlanden kann einen WHOA-Vergleich anbieten, wenn er sich im WHOA-Zustand befindet. Das bedeutet, dass es hinreichend plausibel ist, dass er nicht in der Lage sein wird, seine Schulden weiter zu bezahlen (Artikel 370(1) niederländisches Konkursgesetz).

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