Wenn ein Vergleich im Rahmen des WHOA (Gesetz über die gerichtliche Bestätigung von außengerichtlichen Vergleichen) angeboten wird, werden die niederländischen Gläubiger und Aktionäre in verschiedene Gruppen (Klassen) eingeteilt. Die Klasseneinteilung in den Niederlanden erfolgt auf der Grundlage der Stellung des/der Anteilseigner(s) oder Gläubiger(s) im Konkurs und der Rechte, die ihnen im Rahmen des Vergleichs angeboten werden.