Beobachter/Beauftragter des WHOA
Es handelt sich um einen Beauftragten des WHOA (Gesetz über die gerichtliche Bestätigung von außengerichtlichen Vergleichen), dessen Aufgabe es ist, das Zustandekommen des Vergleichs in den Niederlanden zu überwachen und dabei die Interessen der gemeinsamen Gläubiger zu berücksichtigen (Artikel 380 niederländisches Konkursgesetz).