Spätestens sieben Tage nach der Abstimmung über einen WHOA-Vergleich ist der Schuldner oder der Restrukturierungsexperte (falls ernannt) in den Niederlanden dazu angehalten, einen Bericht über die Abstimmung des Vergleich zu erstellen. Dieser Bericht muss die Namen oder Kategorien der Gläubiger und Anteilseigner enthalten, die ihre Stimme abgegeben haben, sowie deren Stimmabgabe. Zudem muss der Bericht die Höhe ihrer Forderungen, das Abstimmungsergebnis und die Angabe, ob ein Antrag auf Anerkennung gestellt wird und wenn ja, die für die Bewertung dieses Antrags relevanten Informationen umfassen (Artikel 382 niederländisches Konkursgesetz).