Widersprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen: welche gelten?
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Standard-Bedingungen, die in Verträgen aufgenommen werden können. Die meisten großen Unternehmen verwenden allgemeine Geschäftsbedingungen, in denen...
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind aus der heutigen Geschäftspraxis nicht mehr weg zu denken. Nahezu jede größere Firma verwendet AGB. Unter Umständen finden bei ein- und demselben Vertrag unterschiedliche AGB Anwendung, beispielsweise die des Käufers sowie des Verkäufers. Der Gerichtshof verkündigte kürzlich in einem betreffenden Fall ein Urteil. Thomas van Vugt, Anwalt für Vertragsrecht in den Niederlanden, erläutert die Sachlage.
Vertragsparteien verwenden unterschiedliche AGB
Es lag folgender Fall vor:
Kläger
Die Partei, die in einer Rechtssache zum Erscheinen vor Gericht vorgeladen wird, wird als der Beklagte bezeichnet. Im Gegensatz dazu steht der Kläger, das ist die Partei, die die Rechtssache eingeleitet hat...
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Kläger hatte Beklagtem einen Auftrag für die Produktion und Lieferung von Fenstern erteilt. In dem Auftrag des Klägers an den Beklagten war der Hinweis ”laut Angebot [Name des Beklagten]” vermeldet. In diesem Angebot wurden die für alle Angebote und Lieferungen gültigen AGB des Beklagten als verbindlich erklärt. Im Auftrag des Klägers stand jedoch ebenfalls: “(…) Mit der Annahme dieses Auftrags akzeptieren Sie die alleinige Gültigkeit der allgemeinen Einkaufsbedingungen(…) der Firma BUVA.”
Gerichtsverfahren wegen Nichterfüllung des Lieferers
Zwischen den Parteien entsteht ein Rechtsstreit über die Qualität der vom Beklagten gelieferten Fenster. Kläger fordert in einem Verfahren Schadensersatz wegen Nichterfüllung. Der
Beklagter
Die Partei, die in einer Rechtssache zum Erscheinen vor Gericht vorgeladen wird, wird als der Beklagte bezeichnet. Im Gegensatz dazu steht der Kläger, das ist die Partei, die die Rechtssache...
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Beklagte erhebt
Einspruch
Der Beklagte, gegen den der Richter ein Versäumnisurteil ausgesprochen hat, kann dagegen Einspruch erheben...
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Einspruch und verweist unter anderem auf die in seinen AGB aufgenommene Freizeichnungsklausel. Der Kläger steht auf dem Standpunkt, dass nicht die AGB des Beklagten, die er ausdrücklich abgelehnt habe, sondern die des Klägers Gültigkeit haben. Das Gericht spricht den AGB des Beklagten (einschließlich der Freizeichnungsklausel) Gültigkeit zu.
Gerichtshof: Angebot und Annahme verweisen auf andere AGB
Das Berufungsgericht kommt zu folgendem Ergebnis: Es liegt hier ein Sachverhalt gemäß Art. 6:225 Abs. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Niederlande vor, nämlich Battle of Forms (Widersprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen). In aktuellem Fall verweisen
Angebot und Annahme
Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Angebot und Annahme sind die Grundvoraussetzungen für das Zustandekommen und daher eine der wichtigsten Hauptregeln im Vertragsrecht...
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Angebot und Annahme auf unterschiedliche Allgemeine Geschäftsbedingungen. Das Gesetz bestimmt, dass die zweite Verweisung -hier die des Klägers in dem entsprechenden Auftrag- unwirksam ist, sofern sie nicht zugleich ausdrücklich die Gültigkeit der erstgenannten AGB -die des Beklagten- ablehnt.
Gerichtshof: Keine Ablehnung der erstgenannten AGB
Dem Gericht zufolge bedeutet die Verweisung des Klägers auf seine eigenen AGB in dem Auftrag nur eine stillschweigende Ablehnung der AGB des Beklagten. Es hätte allerdings einer expliziten Ablehnung bedurft, was nicht der Fall war. Die alleinige Vermeldung, dass bei Auftragsannahme ausschließlich die eigenen AGB Gültigkeithaben, reicht nicht aus. Das Berufungsgericht bestätigte das erstinstanzliche Urteil.
Rechtsanwalt in den Niederlanden
Die Niederländische Anwälte für Schuldrecht von Anwaltskanzlei AMS in Amsterdam verfügen nicht nur über langjährige Erfahrung im Erstellen von AGB sowie mit Verhandlungen über Allgemeine Geschäftsbedingungen, sondern vertreten, falls nötig, ihre Mandanten bei Streitigkeiten um die AGB auch vor Gericht. Die Anwälte von AMS legen großen Wert auf eine persönliche Mandantenbeziehung und bieten effiziente und kostengünstige Lösungen. Gerne können Sie sich für ein unverbindliches Gespräch an uns wenden.