Verletzung der Sorgepflicht durch den Ex-Manager des niederländischen DJ Afrojack
Es scheint ein bisschen zum Rock & Roll-Leben berühmter Künstler zu gehören: Streit mit dem Manager. Vergangenes Jahr standen der niederländische DJ Martin Garrix und sein ehemaliger Manager einander vor Gericht gegenüber. Dieses Jahr war der niederländische DJ Afrojack an der Reihe. Er wurde von seinem Ex-Manager geklagt, weil Afrojack den Manager auf die Straße gesetzt hatte. Thomas van Vugt, Rechtsanwalt für Vertragsrecht, erörtert die Entscheidung in dieser Rechtssache.
Verhalten als sorgfältiger Auftragnehmer nach niederländischem Recht
Seit 2009 arbeitete der Manager für Afrojack. Als Manager hatte er die Aufgabe, Afrojack zu beraten, zu vertreten und dabei die Interessen von Afrojack wahrzunehmen. Nach niederländischem Recht muss sich der Manager als sorgfältiger Auftragnehmer verhalten. Bei einem Künstlermanager bedeutet dies erstens, dass er die Interessen des Künstlers vorrangig behandeln muss und diesen seine eigenen (finanziellen) Interessen unterordnen muss.
Gründung einer neuen Gesellschaft
Diese Interessenvertretung wurde beeinträchtigt, als der Manager 2013 eine weitreichende Form der Zusammenarbeit vorschlug. Er drängte Afrojack dazu, sich an einer neuen BV zu beteiligen. In dieser BV würde der Manager – kurz gesagt – die gesamte Geschäftsleitung übernehmen und Afrojack würde die BV mit € 1 Million vorfinanzieren. Dafür würde Afrojack 40% der
Anteil am Gesellschaftsvermögen
Anteile sind die Anteile des Gesellschaftskapitals einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder einer Aktiengesellschaft. Unteranteile sind Teile dieser Anteile, wenn diese gemäß der Satzung...
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Anteile erhalten. Der Manager würde als Co-Manager und Business-Manager mit einer Provision von 10% angestellt werden.
Kündigung des Vertrags wegen Vertrauensbruchs in den Niederlanden
Afrojack verlor sein Vertrauen in den Manager und wandte sich an einen Rechtsanwalt. Der Rechtsanwalt beendete den Managementvertrag mit dem Manager unter anderem wegen eines Vertrauensbruchs. Der Manager forderte Schadensersatz in Millionenhöhe wegen unrechtmäßiger Kündigung. Er forderte auch die Erfüllung des Kooperationsvertrags.
Niederländisches Gericht: „Interessenkonflikt“
Das niederländische Gericht war der Ansicht, dass der Manager die Absprachen, die im Kooperationsvertrag standen, so nicht mit Afrojack treffen hätte dürfen. Ein Manager und sein Künstler haben bis zu einem gewissen Grad stets einen Interessenkonflikt (zum Beispiel, wenn es um die Vergütung des Managers geht). Aber die vom Manager im Kooperationsvertrag vorgeschlagenen Absprachen gingen viel weiter.
Niederländischer Rechtsanwalt bei Verletzung der Sorgepflicht
Zu dem Zeitpunkt, als der Manager den Kooperationsvertrag mit Afrojack in Los Angeles besprach, war dabei kein unabhängiger Berater anwesend. Der Manager hätte (aufgrund seiner Sorgepflicht) Afrojack darauf hinweisen müssen, dass er sich durch eine unabhängige Partei beraten lassen müsste. Nun hat der Manager aber Afrojack in Bezug auf einen Kooperationsvertrag beraten, dessen Gegenpartei der Manager selbst war.
Managementvertrag zu Recht gekündigt
Das Gericht befand, dass der Manager seine Sorgepflicht verletzt hatte. Er hatte in doppelter Funktion beraten. Afrojack hätte den Managementvertrag kündigen dürfen. Der Manager hatte kein Recht auf Schadensersatz und alle Forderungen wurden abgewiesen.