Franchisegeber schadensersatzpflichtig aufgrund unrealistischer Prognosen?

Eine interessantes Urteil über den Wert der vom Franchisegeber erstellten Umsatzprognose zu Beginn einer Franchisevereinbarung: Inwieweit darf der Franchisenehmer seine Entscheidung von dieser Umsatzprognose abhängig machen? Inwieweit muss er sich selbst Informationen verschaffen? Der Richterspruch war eindeutig: in diesem Fall beging der Franchisegeber schwerwiegende Fehler. Unser Anwalt für Franchiserecht in den Niederlanden erklärt den Sachverhalt.

 

Zustandekommen der Franchisevereinbarung

Der Franchisegeber (FG) betreibt ein Franchise-System von Eisdielen im Norden des Landes. Ein Franchisenehmer (FN) bekundet Interesse und erhält nach einigen Orientierungsgesprächen vom FG eine Prognose der zu erwartenden Resultate einschließlich Einkünften und Investitionen. Diese Prognose basierte auf den Resultaten einer anderen Eisdiele. Bereits in der Anlaufphase  blieb das tatsächliche Resultat des FN weiter hinter der abgegebenen Prognose zurück. Das vom FN angeforderte Gutachten eines Sachverständigen bestätigte die Unerreichbarkeit der Prognose.

Nichtigkeit der Vereinbarung wegen Irrtums

Der Anwalt des FN leitet ein Hauptsacheverfahren bei Gericht ein, in dem er auf Nichtigkeit der Franchisevereinbarung wegen Irrtums klagt. Weiterhin erklärt der Anwalt den FG für schadensersatzpflichtig, da er dem FN gegenüber unerlaubt gehandelt habe. Das Gericht ist der Auffassung, dass nach der Rechtsprechung die Vereinbarung Sind Sie neugierig über die Bedeutung die Vereindbarung? AMS Advocaten erklärt es.
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Vereinbarung
nichtig sei, wenn sie auf Irrtum Ein Vertrag wird durch ein Angebot geschlossen, das angenommen wird. Aber ein Vertrag, der unter Einfluss eines Irrtums zustande kommt, ist anfechtbar...
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Irrtum
als Folge  der vom FG verkehrt erteilten Umsatz- und Gewinnprognosen  beruht.

Irrtum bei fehlerhafter Umsatzprognose?

Dazu begründet das Gericht, der FG habe das Ergebnis des  Sachverständigengutachten ungenügend widerlegt. Das Gutachten bestätigt nicht nur die unrealistische Prognose, sondern weist auch daraufhin, dass es zum Zeitpunkt der Prognoseerhebung Informationen im Interesse des FN gab, die bei gründlicher Prüfung zu einer anderen Prognose geführt hätten. Das Fazit lautet dann auch, dass die Vereinbarung infolge eines Irrtums aufgrund unrichtig erstellter Prognosen des FG zustandekam und der FN bei richtiger Darstellung der Tatsachen die Vereinbarung nicht geschlossen hätte. Das Gericht gibt der Klage auf Nichtigkeit statt.

Unerlaubte Handlung des Franchisegebers?

Ob der FG schadensersatzpflichtig ist, hängt von der Frage ab, ob hier eine unerlaubten Handlung vorliegt. Gemäß der Rechtsprechung macht der FG sich einer unerlaubten Handlung schuldig, wenn er der Gegenpartei einen Bericht des zu erwartenden Umsatzes zukommen lässt, obwohl ihm bewusst ist, dass dieser Bericht schwerwiegende Fehler enthält, auf die er die Gegenpartei nicht hinweist. Dem Gericht zufolge war die Prognoseerhebung ebenfalls fehlerhaft: der FG ging von einem zu hohen Umsatz und zu hoher Marge aus, wobei er diverse Kostenpunkte zu Unrecht außer acht ließ. Es besteht hier eine unerlaubte Handlung und der FG wird zur Begleichung des vom FN erlittenen Schadens verurteilt.

Anwalt für Franchisevereinbarungen Niederlanden

Bei der Abgabe von Prognosen des FG an potentielle FN ist Vorsicht geboten. Prinzipiell ist ein FG nämlich nicht zur Erstellung einer Umsatzprognose verpflichtet. Gibt er dennoch eine Umsatzprognose ab, sollte dieser eine zuverlässige Markt- und Standortanalyse zugrunde liegen. Der Franchisegeber darf keine fehlerhaften Auskünfte erteilen. Auch auf dem FN ruht eine (beschränkte) eigene Untersuchungspflicht. Sollten Sie Fragen zum Franchising haben oder einen Vertrag Die Urkunde, worin ein Vertrag zwischen den Parteien begründet wird. In weiterem Sinn wird damit auch der Vertrag selbst bezeichnet.
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Vertrag
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