Angelausflug oder faire Aufforderung zur Überprüfung der Beweise?
Jede Verfahrenspartei kann die Überprüfung von Beweisstücken verlangen, die sich im Besitz der Gegenpartei befinden. Ein entsprechender Antrag kann vor dem Verfahren oder auch während des Verfahrens beim Gericht eingereicht werden. Dem Antrag wird jedoch nur stattgegeben, wenn der Antragsteller ein berechtigtes Interesse daran hat. Ein vager Verdacht oder die unbestimmte Behauptung, die Gegenpartei habe irgendetwas falsch gemacht, reicht nicht aus. Sander Schouten, Niederländischer Fachanwalt für Vertragsrecht, erläutert dieses Element des Untersuchungsverfahrens.
Verpflichtung zur Vorlage der Beweismittel in den Niederlanden
In gewissen Zivilprozessen ist man unter Umständen auf Informationen angewiesen, die sich im Besitz der Gegenpartei befinden. Beweismittel, die Ihre Eingabe vor Gericht stützen können. Was passiert jedoch, wenn die Gegenpartei nicht zur Kooperation bereit ist? Für diese Fälle hat der Gesetzgeber den Artikel 843a der niederländischen Zivilprozessordnung vorgesehen. Gemäß diesem Artikel kann eine Partei das Gericht bitten, die Gegenpartei dazu aufzufordern, die fraglichen Beweisstücke vorzulegen, gewisse Dokumente zur Einsicht freizugeben oder dem Antragsteller die fraglichen Unterlagen (beziehungsweise entsprechende Kopien) sogar zu überreichen.
Ein niederländischer Rechtsanwalt verlangt die Überprüfung der Beweise
Diese Verpflichtung kann natürlich den fairen Umfang des Rechtsstreits nicht überschreiten. Wenn der Rechtsanwalt eine Partei dieses Verfahren nur dazu nutzt, (belastende) Informationen oder Geschäftsgeheimnisse offenzulegen, so wird dies als ein Angelausflug bezeichnet. Wenn ein Richter meint, dass dies der Fall ist, so wird er den Zugriff auf die Unterlagen der Gegenpartei verweigern. Ein Beispiel für einen Angelausflug in der jüngsten niederländischen Rechtsprechung ist der Fall zwischen einem Unternehmen und dessen kürzlich seines Amtes enthobenem Geschäftsführer. Das Unternehmen hatte den Geschäftsführer verklagt, weil dieser gegen die Wettbewerbsverbotsklausel verstoßen hatte, die Teil der Gesellschaftervereinbarung war. Um diese Klage begründen zu können, hat das Unternehmen das Gericht gebeten, in einem Zwischenurteil vollen Zugriff auf die Dokumente des früheren Geschäftsführers zu gewähren.
Das Gericht lehnt den Antrag des niederländischen Rechtsanwalts ab
Das Gericht hat den Antrag zurückgewiesen, weil der Anwalt des Unternehmens lediglich ungenaue Vorwürfe wegen eines Fehlverhaltens vorbringen konnte. Konkrete Tatsachen wurden nicht angeführt. Die Überprüfung der Beweisstücke in dieser Phase des Gerichtsverfahrens wurde als verfrüht eingestuft und würde laut Aussage des Gerichts lediglich dazu dienen, herauszufinden, ob und wie der Geschäftsführer konkurrierenden Tätigkeiten nachging. Außerdem boten sich immer noch weniger eingreifende Möglichkeiten zur Untermauerung der Forderungen des Unternehmens.