Wenn ich gewinne, wer bezahlt dann meinen Rechtsanwalt?
Prozessieren kostet Geld. Weil Rechtsanwälte in den Niederlanden – anders als in Deutschland – zu einem Stundensatz arbeiten, können hohe Kosten anfallen. Aber wenn Sie gewinnen, können Sie von der unterlegenen Partei einen Teil der ausgelegten Verfahrenskosten wiederlangen. In der Praxis bleibt jedoch ein Teil der Kosten auf eigene Rechnung. Der niederländische Rechtsanwalt für Verfahrensrecht Hidde Reitsma erläutert, wie es sich mit der Erstattung der ausgelegten Anwaltskosten und der sogenannten Verurteilung zum Ersatz der Verfahrenskosten verhält.
In den Niederlanden muss manchmal jede Partei ihre eigenen Kosten bezahlen
Bei der sogenannten Verurteilung zum Ersatz der Verfahrenskosten hat der niederländische Richter einen großen Spielraum. So kann der Richter beschließen, dass jeder seine eigenen Kosten trägt. Normalerweise wird das ein Richter dann tun, wenn beide Parteien zum Entstehen des Rechtsstreits beigetragen haben oder wenn wechselseitige Forderungen eingebracht werden, die teilweise zugesprochen und teilweise abgewiesen werden. Gewöhnlich ist es jedoch so, dass der Richter die unterlegene Partei zur Zahlung der Verfahrenskosten der obsiegenden Partei verurteilt.
Woraus besteht der Betrag genau?
Zur Einleitung eines Verfahrens, oder um in einem Verfahren als
Beklagter
Die Partei, die in einer Rechtssache zum Erscheinen vor Gericht vorgeladen wird, wird als der Beklagte bezeichnet. Im Gegensatz dazu steht der Kläger, das ist die Partei, die die Rechtssache...
» Meer over beklagter
Beklagter zu erscheinen, muss in den Niederlanden zuvor (meistens) die Gerichtsgebühr an das Gericht bezahlt werden. Es kann sein, dass auch Kosten des Gerichtsvollziehers bezahlt wurden. Bei einer Verurteilung zum Ersatz der Verfahrenskosten können diese Kosten vollumfänglich ersetzt werden. Dies gilt zum Beispiel auch für Kosten für Zeugen oder für (auf Antrag des Gerichts) beauftragte Sachverständige.
Anwaltskosten sind in den Niederlanden maximiert
Für Anwaltskosten sieht dies in den Niederlanden anders aus. Was die Anwaltskosten betrifft, wird mit Ihrem (niederländischen) Rechtsanwalt in der Regel ein Honorar nach einem Stundensatz vereinbart. Anwaltskosten können ersetzt werden, sie sind aber maximiert. Für jede Prozesshandlung Ihres Anwalts (zum Beispiel für die Erstellung und Einbringung eines Verfahrensschriftsatzes oder die Teilnahme an einer Gerichtsverhandlung) wird ein Punkt, oder manchmal ein halber Punkt (ein sogenannter Punkt nach dem Gebührensatz) verrechnet.
Ein festgestellter Kostenersatz deckt nicht immer die entstandenen Kosten
Jeder Punkt nach dem Gebührensatz entspricht einem pauschal festgesetzten Wert. Dieser Wert hängt wiederum von den nach dem Streitwert abgestuften Stempelabgaben im Verfahren ab. Je höher dieser Streitwert ist, desto höher ist der Wert, der nach dem Gebührensatz mit einem Punkt verrechnet wird. Bei komplizierten Verfahren mit vielen Prozesshandlungen mit einem hohen Streitwert wird eine Verurteilung zum Ersatz der Verfahrenskosten in Bezug auf die Anwaltskosten in den Niederlanden daher höher ausfallen als in einem relativ einfachen Verfahren mit einem kleinen Streitwert. Oft entspricht dieser pauschal festgesetzte Betrag also nicht genau den Anwaltskosten, die Sie tatsächlich auslegen mussten.
Verfahren über geistige Eigentumsrechte
In Verfahren über geistige Eigentumsrechte gibt es manchmal einen vollumfassenden Ersatz der Verfahrenskosten. Falls Sie Fragen bezüglich geistiger Eigentumsrechte in den Niederlanden haben, nehmen Sie mit unseren Rechtsanwälten für geistige Eigentumsrechte Kontakt auf.
Verurteilung ist nicht immer Zahlungsgarantie
Für Verurteilungen in den Niederlanden im Allgemeinen, aber auch für die Verurteilung zum Ersatz der Verfahrenskosten gilt, dass die tatsächliche Zahlung durch die unterlegene Partei nicht garantiert wird. Wenn von Ihrer Gegenpartei kein Regress möglich ist, können Sie auch mit leeren Händen dastehen. Daher kann es ratsam sein, zuerst die Regressmöglichkeiten bei der Gegenpartei zu überprüfen oder vor dem Verfahren eine Sicherungspfändung vorzunehmen.