Schiedsspruch im Eilverfahren: Skipper muss beim Volvo Ocean Race zurück ans Steuer
Letzten Oktober gab es bei der Teilnahme von Akzo Nobel am Volvo Ocean Race ein Königsdrama. Skipper Simeon Tienpont wurde knapp vor Beginn des Rennens wegen eines Konflikts zwischen seiner Gesellschaft und Akzo Nobel plötzlich gekündigt. Daraufhin leitete er mit Erfolg ein Eilschiedsverfahren ein, in dem er forderte, dass er wieder ans Steuer darf. Rechtsanwalt für Prozessrecht Onno Hennis erörtert die Entscheidung, die verdeutlicht, dass auch in sehr dringenden Fällen das Schiedsverfahren eine vollwertige Alternative zur staatlichen Rechtsprechung sein kann.
Schiedsverfahren als Eilverfahren
Aus diversen Medienberichten ist ersichtlich, dass Tienpont vergangenen Mittwoch, den 18. Oktober 2017, das Schiedsgericht befasst hat. Nur zwei Tage später fand die mündliche Verhandlung in der Sache statt und ein Tag später erging der Schiedsspruch. Damit wurde gerade rechtzeitig Klarheit geschaffen: Tienpont konnte noch nach Alicante fliegen, um am Sonntag an den Start des Rennens zu gehen. Lange war Schiedsgerichtsbarkeit als eine alternative Art der Streitbeilegung nicht geeignet, um dringliche Rechtssachen zu entscheiden. Das hing vor allem damit zusammen, dass die Ernennung der Schiedsrichter normalerweise einige Zeit in Anspruch nimmt. Das hat mehrere Gründe.
Ein oder drei Schiedsrichter: das Tribunal
In vielen Schiedsverfahren wählen die Parteien jeweils einen Schiedsrichter, die anschließend zusammen einen dritten Schiedsrichter bestimmen. Zusammen bilden sie dann das Tribunal. In Schiedsverfahren, in denen ein Schiedsrichter bestellt wird, geschieht dies oft durch das sogenannte „Listenverfahren”. In diesem Fall setzt das zuständige Institut für Schiedsgerichtsbarkeit eine Liste mit potenziellen Schiedsrichter-Kandidaten fest, und die Parteien können dann dazu ihre Präferenz abgeben. Falls daraus kein für beide Parteien akzeptabler Schiedsrichter-Kandidat hervorgeht, ernennt das Institut für Schiedsgerichtsbarkeit den Schiedsrichter direkt. Dies dauert dann so lange, bis die Ernennung abgeschlossen ist.
Schiedsrichter müssen unparteiisch und unabhängig sein
Außerdem ist es notwendig, dass die ernannten Schiedsrichter unparteiisch und unabhängig sind. Dazu machen die Schiedsrichter in der Bestätigung ihrer Ernennung Angaben über eventuelle Verbindungen zu den Parteien oder eine Beteiligung am Rechtsstreit, falls das ein eventueller Ablehnungsgrund wäre. Darauf können Debatten über die Frage entstehen, ob der betreffende Schiedsrichter doch zu ernennen ist. Kurz gesagt, das kann zu noch mehr Verzögerung führen.
Schiedsgerichtsbarkeit auch in dringenden Angelegenheiten (als Eilverfahren)
Manche Angelegenheiten dulden jedoch keinen Aufschub. Der niederländische Gesetzgeber hat daher bei der Überarbeitung des Schiedsverfahrensgesetzes – das ab dem 1. Januar 2015 gilt – das sogenannte „Eilschiedsverfahren“ eingeführt. Das Niederländische Institut für Schiedsgerichtsbarkeit hatte selbst das Eilverfahren bereits vor einigen Jahren in seiner Schiedsgerichtsordnung ermöglicht. Das Niederländische Institut für Schiedsgerichtsbarkeit war damit das erste Institut für Schiedsgerichtsbarkeit der Welt, das ein solches Verfahren kannte. Inzwischen hat auch die maßgebliche ICC „emergency arbitrator proceedings“ in ihrer geänderten Schiedsgerichtsordnung ermöglicht.
Schiedsgerichtsbarkeit vereinbaren: die Schiedsvereinbarung
Voraussetzung für ein Eilschiedsverfahren ist das Vorliegen einer gültigen Schiedsvereinbarung zwischen den Parteien, die auf das Niederländische Institut für Schiedsgerichtsbarkeit verweist. Zu beachten: Wenn die Parteien die Schiedsgerichtsbarkeit vereinbart haben, steht es ihnen nicht mehr frei, die Sache dem Richter vorzulegen. Bis vor kurzem was es jedoch stets möglich, ein Eilverfahren bei dem Richter einzuleiten. Seit der Überarbeitung des Schiedsverfahrensgesetzes ist das jedoch nur noch möglich, wenn ein Eilschiedsverfahren nicht möglich ist.
Voraussetzung für ein Eilverfahren: Dringlichkeit und nicht zu komplex
Des Weiteren ist erforderlich, dass sich die Rechtssache zur Erledigung im Eilverfahren eignet. So muss die Rechtssache dringlicher Art sein und darf nicht zu komplex sein, sodass in einem verkürzten Verfahren nicht entschieden werden kann . Diese Voraussetzungen gelten übrigens auch für das Eilverfahren bei dem staatlichen Richter. Nach Erhalt des Antrags auf Einleitung eines Eilverfahrens ernennt das Niederländische Institut für Schiedsgerichtsbarkeit selbst innerhalb einer möglichst kurzen Frist einen Schiedsrichter.
Ernennung Schiedsrichters innerhalb 24 Stunden
Das Niederländische Institut für Schiedsgerichtsbarkeit garantiert auf seiner Webseite, dass die Ernennung des Schiedsrichters spätestens innerhalb von 24 Stunden geschehen wird. Der Schiedsrichter beschließt anschließend – je nach Dringlichkeit – wann die mündliche Verhandlung des Antrags stattfinden wird (und wann der Schiedsspruch erlassen wird). Wie es bei der Tienpont-Rechtssache ersichtlich ist, ist dies innerhalb sehr kurzer Frist möglich.
Eilschiedsverfahren: vorläufige Maßnahme
Ebenso wie im Eilverfahren bei dem staatlichen Richter kann in einem Eilschiedsverfahren nur eine vorläufige Maßnahme angeordnet werden. Eine vorläufige Maßnahme ist eine Ordnungsmaßnahme vorläufiger Art. Die vorläufige Maßnahme wird getroffen, wenn die Situation dies rechtfertigt. In dem zugrundeliegenden Verfahren ist man nicht an die vorläufige Maßnahme gebunden. Wie jedoch bei der Tienpont-Rechtssache ersichtlich ist, haben manche vorläufige Maßnahmen faktisch eine fast endgültige Folgewirkung.
Gebot oder Verbot mit Zwangsgeld einfordern
Es steht dem Schiedsrichter im Eilverfahren im Prinzip frei, eine vorläufige Maßnahme anzuordnen. Der Schiedsrichter kann jedoch keine sogenannten konstitutiven oder deklarativen Schiedssprüche erlassen, die das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien feststellt oder durch die Entscheidung ändert (wie die Aufhebung eines Vertrags). Die Maßnahme muss provisorischer Art sein. Gewöhnlich ist es daher ein Gebot oder Verbot. Ein solches Gebot oder Verbot kann mit einem Zwangsgeld verschärft werden, als Anreiz für eine freiwillige Befolgung.
Schiedsgerichtsbarkeit: Vertraulichkeit und Geheimhaltung
Obwohl die Entscheidung bekannt ist, bleibt es vorerst unklar, worum es sich in dem Rechtsstreit zwischen Tienpont und Akzo Nobel nun genau handelte. Das hat damit zu tun, dass die Schiedsgerichtsbarkeit prinzipiell vertraulicher Art ist. Die Schiedsgerichtsordnung des Niederländischen Instituts für Schiedsgerichtsbarkeit schreibt sogar speziell vor, dass alle direkten und indirekten Parteien des Schiedsverfahrens zur Geheimhaltung verpflichtet sind (Artikel 6). Des Weiteren können die Parteien vermeiden, dass der (anonymisierte) Schiedsspruch veröffentlicht wird (Artikel 51). Die Vertraulichkeit wird im Allgemeinen als ein großer Vorteil der Schiedsgerichtsbarkeit im Verhältnis zur staatlichen Rechtsprechung gesehen. In der Tienpont-Rechtssache kann man sich jedoch fragen, oder das Erfordernis der Vertraulichkeit jetzt so viel Gutes bewirkt hat. Akzo Nobel (und Tienpont) ist ein voraussehbarer Schaden entstanden, wohl auch umso mehr, weil es unklar bleibt, worum es bei dem Konflikt nun genau ging.
Schiedsgerichtsbarkeit: geeignete Alternative zur staatlichen Rechtsprechung
Wie dem auch sei, aus der Tienpont-Rechtssache folgt, dass die Schiedsgerichtsbarkeit auch in dringlichen Angelegenheiten eine prima Alternative zur staatlichen Rechtsprechung ist. Das Niederländische Institut für Schiedsgerichtsbarkeit ist in der Lage, sehr kurzfristig einen fähigen Schiedsrichter zu ernennen, der auf effiziente und zweckdienliche Weise zu einem voll rechtskräftigen Schiedsspruch mit gelangen kann. AMS Advocaten hat viel Erfahrung mit Eilschiedsverfahren. Wenn Sie eine vorläufige Maßnahme durch ein Schiedsverfahren treffen wollen oder wenn Sie
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