Niederländische Rechtssprechung hinter verschlossenen Türen, wann möglich?
Die niederländische Rechtssprechung ist öffentlich: Urteile stehen(anonymisiert) Jedem zur Verfügung und können beim niederländischen Gericht angefordert werden. Zudem darf im Grundsatz jeder Sitzungen des Gerichts beiwohnen, es sei denn, das Gesetz sieht etwas anderes vor, aber dies ist nur in Ausnahmefällen so. Der niederländische Rechtsanwalt für Verfahrensrecht, Thomas van Vugt, erläutert die in den Niederlanden geltenden Ausnahmen.
Niederländische Rechtssprechung muss kontrollierbar sein
Der Gedanke hinter der Öffentlichkeit der Rechtssprechung ist, dass sie für die Öffentlichkeit kontrollierbar sein muss. Das Sprichwort „Justice must not only be done, but also seen to be done“ trifft darauf zu. Auf diese Weise wird vermieden, dass Richter die Freiheit erhalten, Angelegenheiten ohne öffentliche Kontrolle zu erledigen und es wird das Vertrauen in die Rechtssprechung gewährleistet. Die vorgeschriebene Transparenz ist unter anderem in unserem Grundgesetz und in der Europäischen Menschenrechtskonvention dargelegt.
Niederländische Rechtssprechung hinter verschlossenen Türen
In manchen Fällen sind Verhandlungen und Urteilsverkündungen in den Niederlanden nicht öffentlich. Verhandlungen können „hinter verschlossenen Türen“ stattfinden, wenn dies im Interesse der öffentlichen Ordnung, der guten Sitten oder im Interesse der Staatssicherheit ist, um die Interessen Minderjähriger zu schützen, wenn der Schutz der Privatsphäre einer der Parteien dies vorschreibt oder wenn die Öffentlichkeit der Verhandlung der guten Rechtspflege schaden würde, so Artikel 27 der niederländischen Zivilprozessordnung.
Anonymisieren von Urteilen in den Niederlanden
Für Urteile gilt ein etwas anderer Maßstab: Diese sind im Grundsatz auch öffentlich, es sei denn, der Gerichtsschreiber meint, dass die Verkündung des Urteils aufgrund des Schutzes der schwerwiegenden Interessen Dritter, darunter die Interessen der Parteien, unterbleiben muss. In diesem Fall stellt er eine anonymisierte Abschrift des Urteils zur Verfügung. Urteile, die auf rechtspraak.nl erscheinen, sind fast immer anonymisiert. Die niederländische Rechtssprechung hat dafür eine spezielle Anonymisierungsrichtlinie aufgestellt, die darauf hinausläuft, dass Namen von natürlichen Personen (Parteien oder Betroffene) immer anonymisiert werden und von Rechtspersonen nur, wenn ihr Name auf eine natürliche Person ableitbar ist (zum Beispiel: Jan Jansen B.V.).
Rechtsanwalt für Zivilsachen hinter verschlossenen Türen
Die Öffentlichkeit von Verhandlungen dient somit der Rechtssicherheit: Die niederländische Rechtssprechung wird damit transparent und kontrollierbar, was einer ehrlichen Rechtspflege zugute kommt und eine Rechtssprechung in Hinterzimmern ohne jegliche öffentliche Kontrolle unmöglich macht. Die Parteien können nicht selbst bestimmen, dass ihre Angelegenheit „hinter verschlossener Tür“ behandelt wird: darüber entscheidet der Richter und dieser beschließt dies nur in Ausnahmefällen