So gilt das niederländische Schriftlichkeitsgebot bei einem außerhalb der Gesellschafterversammlung gefassten Beschluss!

Ein Geschäftsführer einer GmbH wird in den Niederlanden im Prinzip durch die Gesellschafterversammlung Auch Gesellschafterversammlung (GV) genannt. Sie ist das Organ in einer Gesellschaft, in der alle Gesellschafter vertreten sind und eine Stimme besitzen. Die (ordentliche) Gesellschafterversammlung tritt mindestens...
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Gesellschafterversammlung
(vergadering van Aandeelhouders – AVA) ernannt. Ein Nominierungsbeschluss kann auch außerhalb der Versammlung gefasst werden. Es gelten dann einige Bedingungen. So müssen alle Stimmen schriftlich abgegeben werden. Hidde Reitsma, Rechtsanwalt für Unternehmensrecht, erläutert dieses Verfahren.

Veräußerung von Anteilen durch Bevollmächtigten

In einer kürzlichen Rechtssache in den Niederlanden ging der Streit zwischen den Parteien um die Frage, ob ein rechtsgültiger Nominierungsbeschluss zustande gekommen war. Ein Bevollmächtigter einer GmbH hatte die Anteile verkauft, welche die GmbH an einer Immobilien-GmbH besaß. Dem (formellen) Geschäftsführer, der auch Gesellschafter der GmbH war, war diese Veräußerung von Anteilen nicht bekannt. Nach seiner Ansicht war der Bevollmächtigte nicht befugt, diese Veräußerung von Anteilen durchzuführen.

Nominierungsbeschluss rechtsgültig gefasst?

Der Bevollmächtigte behauptete dagegen, dass der Geschäftsführer mündlich seinen Rücktritt erklärt hatte und dass der Bevollmächtigte zum (formellen) Geschäftsführer ernannt wurde. Der Bevollmächtigte war – nach eigener Aussage – also sehr wohl befugt. Der niederländische Gerichtshof befasste sich mit der Frage, ob ein rechtsgültiger Nominierungsbeschluss zustande gekommen war.

Beschluss der Gesellschafter außerhalb der Gesellschafterversammlung

Es steht fest, dass der Bevollmächtigte nicht in einer Gesellschafterversammlung ernannt wurde. Gemäß Artikel 2:238 des Bürgerlichen Gesetzbuchs kann die Beschlussfassung der Gesellschafter auch auf andere Weise als in einer Versammlung erfolgen. In den Niederlanden ist erforderlich, dass alle an einer Versammlung Teilnahmeberechtigten dieser Art der Beschlussfassung zugestimmt haben. Des Weiteren müssen im Fall der Beschlussfassung außerhalb der Versammlung die Stimmen schriftlich abgegeben werden. Dies wird das niederländische Schriftlichkeitsgebot genannt.

Änderungsformular des niederländischen Handelsregisters

Nach Ansicht des Bevollmächtigten wurde das Schriftlichkeitsgebot erfüllt. Der Geschäftsführer und (einzige) Gesellschafter hatte nämlich das Handelsregisterformular unterzeichnet, mit dem der Name des Geschäftsführers geändert wird. Dies ist nach Ansicht des Bevollmächtigten als Festlegung des Nominierungsbeschlusses zu betrachten. Anschließend wurde der Bevollmächtigte im Handelsregister als Geschäftsführer eingetragen und – einige Zeit später – der Geschäftsführer ausgetragen.

Schriftlichkeitsgebot nicht erfüllt

Der niederländische Gerichtshof war der Ansicht, dass das Ausfüllen des Änderungsformulars des Handelsregisters nicht als Festlegung des Beschlusses gelten kann. Ein solches Formular enthält jedoch nichts über die Fassung eines Beschlusses durch die Gesellschafter. Das Schriftlichkeitsgebot war Nicht erfüllt Sind Sie neugierig über die Bedeutung von nicht erfüllt? AMS Advocaten erklärt es.
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Nicht erfüllt
. Die Nominierung war nicht in der gesetzlich und satzungsmäßig vorgeschriebenen Weise zustande gekommen. Der Bevollmächtigte wurde nicht rechtsgültig zum Geschäftsführer ernannt und war nicht befugt, über die Veräußerung von Anteilen zu beschließen.

Niederländischer Rechtsanwalt bei der Nominierung des Geschäftsführers

Der niederländische Gerichtshof bestätigte das Urteil des Gerichts, in dem für Recht erkannt wurde, dass der Bevollmächtigte nicht befugt war, die GmbH zu vertreten und die Anteil am Gesellschaftsvermögen Anteile sind die Anteile des Gesellschaftskapitals einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder einer Aktiengesellschaft. Unteranteile sind Teile dieser Anteile, wenn diese gemäß der Satzung...
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Anteile
zu veräußern, und dass der Geschäftsführer der formelle Geschäftsführer und 100%ige Gesellschafter der GmbH war. Der Bevollmächtigte wurde zum Ersatz des Schadens verurteilt, der der GmbH als Folge des Verkaufs der Anteile der Immobilien-GmbH entstanden war, der gerichtlich zu beziffern ist und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu ersetzen ist, sowie zum Ersatz der Verfahrenskosten.