Deutscher Gläubiger der Niederländischen Imtech? Was können Sie tun?

Letzte Donnerstag wurde über die niederländische Holding von Imtech der Konkurs Konkurs ist das Verfahren, das auf Antrag eines Schuldners oder dessen Gläubigern eröffnet werden kann, wobei das Vermögen des Schuldners vollständig beschlagnahmt wird. Ein Konkurs wird erklärt...
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Konkurs
eröffnet. Davon werden auch viele deutsche Lieferanten betroffen sein. Sander Schouten, Fachanwalt für Insolvenzrecht in den Niederlanden, bespricht
 die Möglichkeiten für deutsche Gläubiger, ihre Rechte nach niederländischem (Insolvenz)recht durchzusetzen.

Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts

Wenn Sie bewegliche Sachen geliefert haben, können Sie sich auf ihr  Eigentumsvorbehalt Ein Eigentumsvorbehalt ist die geeignetste Weise für einen Lieferanten, sich gegen einen schlecht zahlenden Kunden zu schützen. Beinhaltet ein Vertrag, dass sich der eine das Eigentum an einer Sache vorbehält...
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Eigentumsvorbehalt
berufen. Hierbei ist unbedingt darauf zu achten, dass Sie in dem mit Imtech geschlossenen Vertrag Die Urkunde, worin ein Vertrag zwischen den Parteien begründet wird. In weiterem Sinn wird damit auch der Vertrag selbst bezeichnet.
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Vertrag
oder der von Imtech verschickten Auftragsbestätigung vereinbart haben, dass die von Ihnen gelieferten Sachen vollumfänglich bis zu dem Zeitpunkt Ihr Eigentum Das Eigentum (juristische Eigentum) ist das umfassendste Recht, das man an einer Sache haben kann. Es ist das Recht, nach eigenem Ermessen über eine Sache (Grundstück, Gegenstand, Geldmenge etc.) zu verfügen...
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Eigentum
bleiben, wo alle Ihre Forderungen in voller Höhe beglichen sind. Möglicherweise kann ein solcher Eigentumsvorbehalt auch über Ihre (deutschen) allgemeinen Lieferbedingungen vereinbart werden. Dafür stellt sich die Frage ob die deutsche allgemeine Bedingungen wirksam sind. Das soll unter anderem von dem anwendbaren Recht abhängen und ob die allgemeine Bedingungen gut bereitgestellt bzw. übermittelt worden sein.

Subunternehmer von Imtech und das Zurückbehaltungsrecht

Die deutschen Subunternehmer der niederländischen Imtech laufen Gefahr, ihre Zahlungen für die erbrachten Leistungen nicht mehr zu erhalten. Daher ist es wichtig, die Arbeiten rechtzeitig auszustellen und dafür zu sorgen, dass keine weiteren Zahlungsrückstände entstehen. Zudem sollte unbedingt geprüft werden, ob es möglich ist, sich auf das Zurückbehaltungsrecht zu berufen. Ist dies der Fall, dann übergibt der Bauunternehmer dem Auftraggeber die Sache erst dann, wenn seine Forderungen in vollem Umfang erfüllt worden sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann auf bewegliche Sachen sowie auf Immobilien angewendet werden, die von einem Bauunternehmer errichtet werden. Häufig wird der Anspruch auf ein Zurückbehaltungsrecht nach niederländischem Recht jedoch abgewiesen, da nicht alle Voraussetzungen erfüllt sind. Aus diesem Grund wird empfohlen, bei möglichem Vorliegen eines Zurückbehaltungsrechts kurzfristig eine sachkundige Person einzuschalten und zu klären, ob und in welcher Weise dieses Recht beansprucht werden kann.

Einreichen Ihrer Forderung beim Konkursverwalter von Imtech

Als Gläubiger eines zahlungsunfähigen niederländischen Unternehmens ist es zunächst sehr wichtig, die ausstehende Forderung bei dem niederländischen Konkursverwalter einzureichen. Ab diesem Zeitpunkt ist sich der Konkursverwalter von Ihrer Forderung bewusst und wird Sie laufend über alle wichtigen Entwicklungen im Zusammenhang mit dem niederländischen Insolvenzverfahren informieren. Daher ist unbedingt darauf zu achten, die fragliche Forderung mit genauer Spezifizierung und zusammen mit einigen wichtigen Unterlagen – wie beispielsweise dem zugrunde liegenden Vertrag beziehungsweise den Rechnungen im Zusammenhang mit den Zahlungsausständen – beim Konkursverwalter einzureichen.

Informieren Sie den Konkursverwalter so schnell wie möglich über Ihre Sicherheitsrechte

Dies ist auch der Zeitpunkt, zu dem Sie eventuelle Sicherheitsrechte, wie beispielsweise den vorstehend genannten Eigentumsvorbehalt und das Zurückbehaltungsrecht sowie ein eventuelles Pfand- oder Hypothekenrecht geltend machen. Von jetzt an muss der niederländische Konkursverwalter Ihre Ansprüche berücksichtigen, so dass Sie die Schäden nach Möglichkeit eingrenzen können. Selbstverständlich muss auch das Einreichen der Forderung somit kurz nach der Insolvenzbekanntmachung in korrekter Weise erfolgen. Auf Wunsch kann Ihnen einer unserer Fachanwälte für Insolvenzrecht dabei behilflich sein.