Unternehmensgründung in den Niederlanden
Will ein Unternehmen eine Tochtergesellschaft in den Niederlanden gründen, so sind verschiedene Rechtsformen möglich. Zum Beispiel eine niederländische Gesellschaft mit beschränkter
Haftung
Sind Sie neugierig über die Bedeutung der Haftung? AMS Advocaten erklärt es.
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Haftung (ähnlich einer deutschen GmbH), oder eine
Aktiengesellschaft
Eine N.V. ist eine juristische Person mit einem Gesellschaftskapital, das in übertragbare Anteile aufgeteilt ist. Die Bezeichnung „namenlos” (nl: „naamloze vennootschap“) hat damit zu tun, dass...
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Aktiengesellschaft. Der niederländische Gesellschaftsrecht Anwalt Sander Schouten, einer der Inhaber der Anwaltskanzlei AMS Advocaten mit Sitz in Amsterdam, erläutert:
Wie gründet man ein Unternehmen?
Die häufigste Rechtsform für ein gewerbliches Unternehmen ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung; im Niederländischen „besloten vennootschap“. Diese Rechtsform, abgekürzt „BV“, wird am häufigsten verwendet, wenn ein Unternehmen eine Tochtergesellschaft in den Niederlanden gründen möchte. Eine Aktiengesellschaft, die “naamloze vennootschap” (abgekürzt „NV“), ist weniger häufig und betrifft vorwiegend große Unternehmen. Das einzuzahlende Mindestkapital beträgt bei einer BV EUR 18.000 und bei einer NV EUR 45.000. Im Gegensatz zu einer NV gibt es bei einer BV nur Namensanteile, die nicht frei übertragbar sind.
Niederländisches Recht: Haftet ein Gesellschafter oder Vorstand?
Einer der Gründe, weshalb BV und NV in den Niederlanden die als häufigste Rechtsform gewählt werden, ist die beschränkte Haftung von Gesellschaftern und Vorständen. Sollten Gläubiger eines Unternehmens nicht termingerecht bezahlt werden, können sie grundsätzlich nur auf die Vermögenswerte dieses Unternehmens selbst zugreifen. Allgemein haften Gesellschafter nicht für Handlungen des Unternehmens; ihre Haftung ist auf den investierten Betrag begrenzt. Für den Vorstand stellt sich die Situation anders dar. Aufgrund seiner Verantwortung für die korrekte Führung und Vertretung des Unternehmens kann er in bestimmten Situationen zur Haftung herangezogen werden.
Geschäftsführerhaftung
Erfüllt ein Vorstand seine Pflichten nicht sorgfältig und aufmerksam, kann ihn das Unternehmen für Schäden haftbar machen. Dies trifft zu, wenn schweres Fehlverhalten nachgewiesen wird. Wird über ein Unternehmen ein Konkursverfahren eröffnet, wird der Konkursverwalter prüfen, ob der Vorstand seine Pflichten verletzt hat. Wenn ja, wird er versuchen, den Vorstand für alle Verbindlichkeiten des Unternehmens haftbar zu machen, die nicht aus dem Vermögen des Unternehmens beglichen werden können.
Notar: die Gründung erfolgt durch eine notarielle Urkunde
Sowohl bei der BV, als auch bei der NV ist zur Gründung eine notarielle Urkunde erforderlich, und es muss eine
Satzung
Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften, Genossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Vereinigungen und Stiftungen müssen die Satzung in der notariellen Urkunde enthalten...
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Satzung erstellt werden. Beide Dokumente werden üblicherweise in Absprache mit einem Anwalt erstellt, der auf Unternehmensrecht spezialisiert ist. Die BV und NV müssen bei der Handelskammer registriert sein. Die jährlichen Geschäftsberichte müssen bei der Handelskammer eingereicht werden. Geschieht dies nicht rechtzeitig, so könnte es zu einer strafbaren Handlung führen. Sollte über das Unternehmen zu einem späteren Zeitpunkt das Konkursverfahren eröffnet werden, so würde es für den Konkursverwalter einfacher, den Vorstand für die unbezahlten Verbindlichkeiten des Unternehmens haftbar zu machen.
Unbedenklichkeitserklärung nicht erforderlich
In der Vergangenheit musste das Justizministerium eine Unbedenklichkeitserklärung abgeben. Dieses Verfahren verzögerte die Gründung eines Unternehmens um viele Wochen. Seit 1. Juli 2011 ist dieses Verfahren abgeschafft. Dies hat das Gründungsverfahren für ein niederländisches Unternehmen seit 2011 etwas vereinfacht und beschleunigt.
Niederländische Anwaltskanzlei in Amsterdam spezialisiert auf Unternehmensrecht
Bei der Gründung einer niederländischen Tochtergesellschaft müssen viele Entscheidungen gefällt und rechtlichen Aspekte berücksichtigt werden. Sie benötigen nicht nur eine Rechtsberatung zur Wahl der Rechtsform, sondern Sie benötigen auch rechtliche Unterstützung bei der Gründung des Unternehmens beim Notar und beim Erstellen der Satzung. Zudem müssen meist
Vertrag
Die Urkunde, worin ein Vertrag zwischen den Parteien begründet wird. In weiterem Sinn wird damit auch der Vertrag selbst bezeichnet.
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Verträge konzipiert werden, z. B. Gesellschafterverträge, Franchise-Verträge, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen; und Immigrationsaspekte sind ebenfalls zu berücksichtigen. Unsere niederländischen Anwälte helfen Ihnen gerne. Bei Fragen können Sie sich jederzeit an uns wenden.