Die Unternehmenskammer bei niederländischen Gesellschafterstreit
Niederländische Holding-Gesellschaften – in Form einer B.V. oder N.V. – sind (vor allem aufgrund des Steuersystems) bei deutschen Anlegern beliebt. Wenn in so einer Gesellschaft zwischen den Gesellschaftern ein Streit entsteht, hat das meistens einschneidende Folgen, sowohl für die betroffenen Gesellschafter als auch für das Unternehmen selbst. Bei einem solchen Gesellschafterkonflikt kann die Unternehmenskammer jedoch eine schnelle und zielgerichtete Lösung bieten. Rechtsanwalt Onno Hennis erläutert dies.
Viele Arten Gesellschafterstreitigkeiten
Gesellschafterstreitigkeiten gibt es in vielen Variationen. So kann man auch in eine Sackgasse (Pattstellung) geraten, wodurch die Beschlussfassung blockiert wird. Auch kann es passieren, dass der Minderheitsgesellschafter durch den Mehrheitsgesellschafter (und die Geschäftsführung) benachteiligt wird, zum Beispiel, indem keinerlei Auskünfte erteilt werden.
Unternehmenskammer bei Gesellschafterstreitigkeiten
Im Fall eines Gesellschafterkonflikts kann ein Gesellschafter – sofern dieser eine bestimmte Beteiligung hat – bei der Unternehmenskammer am Gerichtshof Amsterdam die Einleitung einer Untersuchung beantragen. Die Unternehmenskammer ist ein Sondergericht, das sich ausschließlich mit gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten beschäftigt, wie Andienungsverfahren, Verfahren über Jahresabschlüsse, Spaltungen und Verschmelzungen. Die Unternehmenskammer wird durch Richter besetzt, welche eine große Sachkenntnis und umfassende Erfahrungen auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts besitzen, sowie durch (ehemalige) Buchprüfer und verschiedene Professoren. Die Niederlande ist das einzige Land mit einem solchen Gericht.
Untersuchungsverfahren bei Gesellschafterstreitigkeiten
Zur Einleitung einer Untersuchung ist es erforderlich, dass “gute Gründe bestehen, um eine ordnungsgemäße Management und die Geschäftspraxis in Zweifel zu ziehen”. Dies ist dann gegeben, wenn zum Beispiel bei einer Beschlussfassung in der Geschäftsführung und/oder in der Generalversammlung eine Pattstellung entstanden ist oder wenn die Geschäftsführung den Gesellschaftern unvollständige und/oder unrichtige Auskünfte erteilt. Wenn die Unternehmenskammer eine Untersuchung einleitet, setzt die Unternehmenskammer einen Ermittler ein, der eine nähere Untersuchung über diese guten Gründe anstellt. Wenn aus dem Untersuchungsbericht ersichtlich ist, dass tatsächlich ein „Missmanagement” vorlag, dann führt das in der Praxis oft zu Haftungsverfahren gegen den betreffenden Gesellschafter oder Geschäftsführer.
Sofortmaßnahmen wenn etwas schief geht im Unternehmen
Wo das Untersuchungsverfahren jedoch in hervorragender Weise eingesetzt wird, ist für kurzfristige und angemessene Maßnahmen bei der Gesellschaft. Wenn etwas im Unternehmen schiefläuft, kann der
Kläger
Die Partei, die in einer Rechtssache zum Erscheinen vor Gericht vorgeladen wird, wird als der Beklagte bezeichnet. Im Gegensatz dazu steht der Kläger, das ist die Partei, die die Rechtssache eingeleitet hat...
» Meer over kläger
Kläger „Sofortmaßnahmen“ beantragen. Dies sind vorübergehende Maßnahmen, die jedoch sehr weitreichend sein können. Viele dieser „Sofortmaßnahmen“ sind die Suspendierung eines Geschäftsführers, die zwangsweise (vorübergehende) Übertragung von Anteilen an einen Verwalter, und die Aufhebung oder Bestätigung eines bestimmten Gesellschafter- oder Geschäftsführungsbeschlusses.
Auf Gesellschafterstreitigkeiten spezialisierter Rechtsanwalt
Die Rechtsanwälte der Rechtsanwaltskanzlei AMS haben viel Erfahrung mit Untersuchungsverfahren bei der Unternehmenskammer am Gerichtshof Amsterdam (auch in Bezug auf deutsche Gesellschafter in niederländischen Gesellschaften). Sie können Sie über die beste Vorgehensweise und Strategie beraten und sind dabei stets um die Vermeidung von Problemen bemüht. Wenn es jedoch sein muss, wird auch der Gang zum Richter nicht gescheut. Außerdem wird die Beratung auf Deutsch angeboten, weil bei AMS ein German Desk eingerichtet ist. Bitte nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf.